Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Eigenschaften und Funktionsweise des Carsharings

Erstellt am: 16.09.2003 | Stand des Wissens: 10.01.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Unter Carsharing wird die gewerblich organisierte gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen als Baustein multimodaler Verkehrsdienstleistungen verstanden. Dabei soll der öffentliche Verkehr ergänzt und die Umwelt entlastet werden, ohne dass der Einzelne auf individuell gestaltbare Mobilität verzichten muss.

Die Carsharing-Organisationen (CSO) sollen folgende Bedingungen erfüllen:
  • rahmenvertragliche Teilnahme der Nutzer*innen,
  • dezentrales, wohnstandort- und ÖPNV-nahes Stationsnetz,
  • Bewirtschaftung einer Fahrzeugflotte,
  • Reservierungsmöglichkeit mit Buchung, Abholung und Rückgabe rund um die Uhr per Internet, per Telefon oder per Smartphone-App möglich,
  • Berechnung der Fahrzeugnutzung nach Zeit und Fahrkilometer; gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Aktionen wie beispielsweise Freiminuten oder Freikilometern,
  • Ermöglichung von Kurzzeitnutzungen,
  • Durchführung regelmäßiger Pflege und Wartung der Fahrzeuge sowie
  • Beinhaltung des Kraftstoffes [car17].
Die Funktionsweise des Carsharings wird im Folgenden beschrieben:
Anmeldung:
Beim Carsharing schließt der Nutzer mit einer Carsharing-Organisation (CSO) einen Nutzungsvertrag ab und muss in der Regel eine Kaution, die der Nutzer am Ende zurückerhält, sowie eine Aufnahmegebühr entrichten.

Fahrzeugauswahl und Buchung:
Die Buchung einzelner Fahrten erfolgt per Telefon, Internet oder App, wobei nach Möglichkeit eine 24-stündige Erreichbarkeit angeboten wird. Dabei kann der Nutzer
  • die Start- und Rückgabezeit,
  • den Fahrzeugtyp (Kleinwagen bis Transporter, in manchen Fällen E-Fahrzeuge) und
  • die Station, an der das Fahrzeug entliehen werden soll, auswählen.
Sind alle Kundenwünsche durch die CSO erfüllbar, kann das Fahrzeug gebucht werden. Sollte einer der drei Faktoren nicht wie gewünscht erfüllt werden können, so werden dem Nutzer verfügbare Alternativen zur Auswahl angeboten, beispielsweise ein anderer Fahrzeugtyp oder eine andere Station, die den angegebenen Eckdaten entsprechen.

Eine frühzeitige Buchung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer wunschgemäßen Bereitstellung. Auch spontane Anfragen können in den meisten Fällen bei Inkaufnahme anderer Fahrzeugtypen oder Stationen erfüllt werden. In der Regel entsprechen die Buchungen circa 90 Prozent den zeitlichen und fahrzeugspezifischen Wünschen des Carsharing-Nutzers [Koss02, S. 205f.; Pete95, S. 149]. Bei den stationsbasierten Anbietern ist die Verfügbarkeitswahrscheinlichkeit höher als bei den Free-Floating Anbietern, da sich Free-Floating Fahrzeuge nicht im Voraus buchen lassen [BCS18a].

Abholung:
Nach der Buchung kann das Fahrzeug rund um die Uhr selbstständig von der jeweiligen Carsharing-Station abgeholt werden. Mit einem Universalschlüssel und/oder einer Chipkarte erhält man Zugang zu den Schlüsseltresoren beziehungsweise Bordcomputern der Fahrzeuge. Vor Fahrtantritt muss der Nutzer das Fahrzeug auf Schäden prüfen und eventuelle Schäden in die Schadensliste im Buch oder in der App eintragen [Koss02, S. 68].

Rückgabe:
Die Rückgabe muss in der Regel am gleichen Standort wie die Abholung erfolgen. Es stehen hierfür reservierte Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge bereit, die in der Regel mit Ketten oder Pollern freigehalten werden.

Der Kilometerstand bei Ausleihe und Rückgabe, sowie besondere Vorkommnisse wie zum Beispiel Fahrzeugschäden werden in einem Fahrtbericht festgehalten, den der Nutzer nach Ende der Fahrt ausfüllen muss. Eine Verlängerung der Buchung ist unter Umständen möglich, wenn das Fahrzeug noch nicht bereits erneut durch einen anderen Nutzer gebucht wurde. Beim Free-Floating kann das Fahrzeug an einem beliebigen Parkplatz (innerhalb eines fest definierten Geschäftsgebiets) abgestellt werden.

Das Betanken der Fahrzeuge übernehmen die Nutzer, wobei das Tanken über eine Tankkarte der CSO abgerechnet wird. Getankt werden muss zur Rückgabe nur, wenn das Fahrzeug bei Rückgabe weniger als ein Viertel der Tankfüllung enthalten würde.

Abrechnung:
Der Nutzer erhält in der Regel monatliche Rechnungen über alle Fahrten, sowie gegebenenfalls Sondergebühren für Verschmutzungen oder einer Rückgabe nach dem vereinbarten Zeitpunkt.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Carsharing (Stand des Wissens: 20.02.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?56435
Literatur
[BCS18a] bcs - Bundesverband CarSharing e.V. (Hrsg.) Bekomme ich wirklich ein CarSharing-Fahrzeug, wenn ich es brauche?, 2018
[car17] Car2go (Hrsg.) Was ist der Unterschied zwischen Autovermietung und Carsharing?, 2017/08/07
[Koss02] Koss, Reinhard Car-Sharing als Beitrag zur Lösung der verkehrs- und umweltpolitischen Krise?, Verlag für Wissenschaft und Forschung GmbH, Berlin, 2002
[Pete95] Markus Petersen Ökonomische Analyse des Car-Sharing, Wiesbaden, 1995
Glossar
App
Ist eine Abkürzung für den Fachbegriff Applikation (App) und bezeichnet eine Anwendungssoftware, die für mobile Endgeräte, wie Smartphone oder Tablet-PC entwickelt wurde. Apps können als Zusatzsoftware auf mobilen Endgeräten installiert werden und erweitern dadurch deren Funktionsumfang. Je nach Betriebssystem kann der Nutzer auf eine Vielzahl von mobilen Applikationen auf dem vom Betriebssystem bereitgestellten Marktplatz kostenpflichtig oder kostenlos zugreifen.
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?56702

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 08:39:07