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Verkehrspolitische Rahmenbedingungen und Hafenpolitik

Erstellt am: 18.01.2023 | Stand des Wissens: 25.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn

Die seehafenbezogenen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen leiten sich aus den verkehrspolitischen Interessen Deutschlands und der EU ab. Die deutsche Seehafenpolitik folgt aus gesamt- und regionalwirtschaftlichen Interessen sowie den damit verbundenen Funktionen der Seehäfen und sind im Nationalen Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen zusammengefasst [BReg15]. Als Teil der volkswirtschaftlichen Infrastruktur haben die Häfen im Außenhandel eine wichtige gesamtwirtschaftliche Bedeutung. Daher ist die Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsposition der deutschen Seehäfen ein wichtiges Ziel der deutschen Seehafenpolitik. Voraussetzung dafür ist die Sicherung fairer und gleicher Wettbewerbsbedingungen, deren Durchsetzung von der Bundesregierung auf europäischer Ebene vorangetrieben wird. Auf nationaler Ebene sind die Häfen laut Grundgesetz Ländersache. Zu einem weiteren wichtigen Ziel im Rahmen der Hafenpolitik, besonders seit dem Entwicklungsplan Meer Strategie für eine integrierte deutsche Meerespolitik" [BMVBS11t] aus dem Jahr 2011, ist wurde der Umwelt- und Klimaschutz in den Häfen, beispielsweise veröffentlichte der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe im Jahr 2017 das Positionspapier: Umwelt- und Klimaschutz in den deutschen Seehäfen [ZDS17b]. Im Rahmen des "Nationalen Masterplans Maritime Technologien" aus dem Jahr 2018 wird das Ziel verfolgt, die Präsenz, Wahrnehmung und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Meerestechnik auf nationalen und internationalen Märkten zu erhöhen [BMVBS11t]. Im "Entwicklungsplan Meer Strategie für eine integrierte deutsche Meerespolitik" [BMVBS11t] der deutschen Bundesregierung aus dem Jahr 2011 finden sich die strategischen Rahmenziele, an denen sich die konkreten Maßnahmen orientieren. Der Fokus der beschlossenen Strategie liegt hierbei darauf,
  • die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen maritimen Wirtschaft zu stärken und Beschäftigungspotenziale zu nutzen,
  • in Nord- und Ostsee bis 2020 einen guten Umweltzustand zu erreichen und sie so zu den saubersten und sichersten Meeren zu machen und
  • die Mitverantwortung für globale ökologische Entwicklungen wahrzunehmen und die Anstrengungen gegen den Klimawandel aktiv zu unterstützen.
Im September 2021 war der "Entwicklungsplan Meer Strategie für eine integrierte deutsche Meerespolitik" noch in Kraft und es wurde noch keine Nachfolgestrategie verabschiedet.
Ziel der EU-Maßnahmen zur Seehafenpolitik im Allgemeinen ist die Herstellung freier und fairer Wettbewerbsbedingungen in den Seehäfen. Hauptzielsetzungen sind dabei die Herstellung und Sicherung eines freien Marktzugangs zu Hafendiensten und die Transparenz bei der Infrastrukturfinanzierung in Seehäfen [EuKom97a]. Im "GRÜNBUCH Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere" aus dem Jahr 2007 wird die Bedeutung wettbewerbsfähiger Häfen als "Schlüsselkomponenten im Logistiknetz" [EuKom06c, S.99] hervorgehoben. Vor allem in Sicherheits- und Umweltschutzfragen sind die International Maritime Organization und andere internationale Organisationen von großer Bedeutung bei der Gestaltung der seehafenbezogenen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen. Zur Sicherstellung des Marktzuganges und zur Verbesserung der Finanzierung von Seehäfen und Hafendiensten wurde 2017 das Port Package III verabschiedet. Nach mehrfachen Änderungen wurde der finale Entwurf im Dezember 2016 von der Europäischen Kommission beschlossen und im Februar 2017 vom Europäischen Rat verabschiedet. Änderungen betreffen die Ausnahme der Passagier- und Umschlagdienste, Unterhaltungsbaggerarbeiten sowie des Lotsenwesen von Auflagen zum Marktzugang. Regulierungen zur Transparenz betreffen diese Dienstleistungen jedoch genauso wie die übrigen Dienstleistungen (Bunkerung von Treibstoffen, Festmachung, Müllentsorgung sowie das Schlepperwesen) [ZDS17b].

Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat die EU-Kommission am 29. April 2020 ein Maßnahmenpaket zur Reduzierung von Verwaltungsaufgaben und Erhöhung der Flexibilität für den Verkehrssektor vorgeschlagen. Für die EU-Mitgliedsstaaten und die Hafenbehörden wurde die Möglichkeit geschaffen, vorübergehend Hafenentgelte zu stunden, zu reduzieren oder zu erlassen [EuKom20c; EuPa20]. Dieser Vorschlag wurde am 15. Mai 2020 im Europäischen Parlament positiv beschieden und trat am 28. Mai 2020 in Kraft [EuPa20].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Funktionen und Zukunftsperspektiven von Seehäfen im Kontext maritimer Lieferketten (Stand des Wissens: 18.01.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?50780
Literatur
[BMVBS11t] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Entwicklungsplan Meer - Strategie für eine integrierte deutsche Meerespolitik, 2011
[BReg15] Die Bundesregierung (Hrsg.) Nationales Hafenkonzept für
die See- und Binnenhäfen
2015, 2015
[EuKom06c] Europäische Kommission (Hrsg.) GRÜNBUCH - Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere, Brüssel, 2006/06/07
[EuKom20c] Europäische Kommission (Hrsg.) Coronavirus: package of measures to support transport sector., 2020
[EuKom97a] o.A. Grünbuch über Seehäfen und Seeverkehrsinfrastruktur, Amt für Amtliche Veröff. der Europ. Gemeinschaften / Luxemburg, 1997, ISBN/ISSN 92-78-29754-2
[EuPa20] European Parliament (Hrsg.) Flexibility for port infrastructure charges, 2020
[ZDS17b] Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (Hrsg.) Umwelt- und Klimaschutz in den deutschen Seehäfen: Maßnahmen und Forderungen der deutschen Seehafenbetriebe, 2017/01/05

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?564699

Gedruckt am Dienstag, 23. April 2024 11:17:16