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Standortwahl im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements

Erstellt am: 04.09.2003 | Stand des Wissens: 26.03.2018
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Betriebliches Mobilitätsmanagement ist einer der "standortbezogenen" Ansätze des Mobilitätsmanagements, in dessen Mittelpunkt der Mitarbeiterverkehr steht. Andere standortbezogene Ansätze gibt es für Einrichtungen mit Gelegenheitsverkehr (Kinos, Einkaufszentren...), für Schulen und touristische Regionen. Häufig wurde bisher an bestehenden Standorten Mobilitätsmanagement genutzt, um zu einer Entspannung der Verkehrssituation beizutragen oder um die Verkehrsmittelwahl der Beschäftigen zu beeinflussen, so dass z. B. nachzuweisende Stellplätze eingespart werden können.

Daraus ergibt sich die Fragestellung, ob und wie Mobilitätsmanagement bereits in der Stadtplanung als Instrument genutzt werden könnte, um bei Neubauvorhaben die Pkw-Nutzung zu reduzieren.
Die Standortwahl bei gewerblichen Nutzungen hängt von vielen Faktoren ab. Ein wesentlicher Faktor dabei ist jedoch auch die verkehrliche Situation bzw. die Erreichbarkeit für Beschäftigte, für dienstliche und geschäftliche Wege und für Kunden [vgl. auch Prog00].

Für Betriebe ist es auf den ersten Blick oft einfacher, Standorte auf der grünen Wiese zu wählen. Diese Standorte sind jedoch häufig schlecht mit dem ÖPNV und mit dem Rad oder zu Fuß zu erreichen und sie erzeugen zusätzlich Autoverkehr. Für derartige Vorhaben müssen in der Regel neue Verkehrsanlagen errichtet oder bestehende mit erheblichen Kosten ertüchtigt werden.

Aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten sind "integrierte" Lagen daher günstiger zu beurteilen, da die Erschließung dort bereits gesichert ist und in geringerem Maße neu finanziert werden muss bzw. ggf. sogar weniger neue Flächen zu versiegeln sind. Problematisch ist dabei jedoch, dass integrierte Lagen oft über keine nennenswerten Erweiterungsflächen verfügen und dort durch den Verkehr bereits häufig hohe Lärm und Luftschadstoffbelastungen vorhanden sind. Dadurch kann der Neuverkehr zu einem Problem werden.

Mobilitätsmanagement bietet in diesen integrierten Lagen allerdings die Chance, den Kfz-Verkehr zu reduzieren und durch geeignete Maßnahmen den ÖPNV, das zu Fuß gehen und das Radfahren zu fördern. Die Stellplatzregelungen in der Baugenehmigung können bei einem kooperativen Vorgehen der Akteure dazu genutzt werden, durch eine Absicherung von Mobilitätsmanagement-Maßnahmen die Zahl der erforderlichen Stellplätze zu reduzieren. Anstatt Ablösezahlungen zu fordern, könnten in diesen Standorten auch innovative Regelungen gefunden werden, die der Förderung umweltfreundlicher Mobilität an diesem Standort direkt zugute kommen. Die Möglichkeiten dazu wurden im Rahmen des FOPS-Projektes "Mobilitätsmanagement in der Stadtplanung" erarbeitet [Baum01; ILSISB00].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Literatur
[Baum01] Baum, Thomas Betriebliche Mobilitätskonzepte, veröffentlicht in Straßenverkehrstechnik, Ausgabe/Auflage 1, Kirschbaum Verlag GmbH Siegfriedstraße 28 53179 Bonn, 2001, ISBN/ISSN ISSN 0039-2219
[ILSISB00] Konsortium MOMENTUM und MOSAIC Mobilitätsmanagement Handbuch, Ausgabe/Auflage 1, Dortmund, Aachen, 2000, ISBN/ISSN 3-8176-1097-1
[Prog00] Schad, Helmut Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als Standortfaktor, Basel/Essen, 2000/04/03
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?55716

Gedruckt am Mittwoch, 22. März 2023 18:15:14