Forschungsinformationssystem des BMVI

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Potenziale zur Verringerung des Unfallgeschehens an Haltestellen des ÖPNV/ÖPSV. Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST).

Erstellt am: 25.08.2022
Autoren:   Baier, Reinhold
Benthaus, Denise
Enke, Markus
Klemps, Alexandra
Meier, Reinhold
Schäfer, Karl Heinz
Schüller, Hagen
Erscheinungsjahr / -datum:   2007
Veröffentlicht in:   Mensch und Sicherheit
Ausgabe / Auflage:   Heft M 190
Seiten:   70ff.
Zitiert als:   [BABE07]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einem Sammelband (Tagungsband, Handbuch, Jubiläumsschrift, usw.)
Sprache:   deutsch

Glossar

  • BAStBundesanstalt für Straßenwesen
  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?556224

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 21:50:55