Forschungsinformationssystem des BMVI

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Neunte Änderungsverordnung für Lang-LKW in Kraft

Erstellt am: 05.10.2021
Autoren:   Susanne Landwehr
Erscheinungsjahr / -datum:   2019/10/01
Herausgeber:   Deutsche Verkehrs-Zeitung (DVZ)
Zitiert als:   [DVZ19d]
Art der Veröffentlichung:   'Graue' Literatur
Sprache:   deutsch

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?540654

Gedruckt am Dienstag, 16. April 2024 15:42:34