Forschungsinformationssystem des BMVI

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Lang-LKW
Vorschriften für Fahrzeuge

Erstellt am: 05.10.2021
Erscheinungsjahr / -datum:   2021
Herausgeber:   Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Hamburg
Zitiert als:   [BVM21]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   Lang-Lkw (05.10.2021)

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?540653

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 14:47:36