Forschungsinformationssystem des BMVI

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Integriertes Verkehrssystemmanagement (VSM) Potsdam

Erstellt am: 12.08.2003
Autoren:   Neumann, Egbert
Becker, Reik
Grunow, Volker
Strop, Oliver
Schmalz, Holger
Erscheinungsjahr / -datum:   2001
Veröffentlicht in:   Straßenverkehrstechnik
Ausgabe / Auflage:   7
Herausgeber:   Bundesvereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure e.V.
Verlag / Ort:   Kirschbaum-Verlag
Bonn
Seiten:   S. 332-338
Zitiert als:   [NeBe01]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch
ISBN oder ISSN:   0039-2219
Sonstige Informationen:   "Das integrierte Verkehrssystemmanagement (VSM) Potsdam trägt mittels Verkehrsinformations- und -leitmaßnahmen zu einer optimierten Verteilung der Verkehrsströme auf alternative Routen und damit zu einer beschleunigten Abwicklung des ÖPNV und MIV bei. Dazu werden in der jüngst installierten VSM-Zentrale die im betrachteten Straßennetz eingesetzten Steuerungs-, Leit- und Informationssysteme technisch und organisatorisch miteinander verknüpft, sodass Verkehrs- und Betriebsdaten kontinuierlich ausgetauscht und gemeinsame, verkehrsträgerübergreifende Leitstrategien umgesetzt werden können." (Kurzfassung aus Dokumentation Straße)

Glossar

  • Motorisierter IndividualverkehrAls motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?52946

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 19:02:56