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Solidarmodelle als Beitrag zu einer zukunftsfähigen ÖPNV-Finanzierung

Erstellt am: 30.03.2021 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Gegenwärtig bremsen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die Unterfinanzierung und unübersichtliche Tariflandschaften die Erreichung der Klima- und Umweltziele, für die eine moderne und leistungsfähige ÖPNV-Infrastruktur benötigt wird.
Aufgrund der langfristigen ÖPNV-Unterfinanzierung muss nach weiteren alternativen Finanzierungsinstrumenten gesucht werden, denn die Akzeptanz der Fahrgäste stößt wegen hoher Fahrpreise an ihre Grenzen. Die neuen Finanzierungsoptionen sollten jedoch keinesfalls bestehende Mittel für den ÖPNV bei Bund, Ländern und Kommunen ersetzen, sondern ergänzen. Denn diese zusätzlichen Mittel sollen ein attraktiveres Angebot und wettbewerbsfähigere Tarife ermöglichen [FGSV20].
Im Rahmen von Solidarmodellen als erweiterte Drittnutzerfinanzierung erhalten bestimmte Nutzergruppen die Möglichkeit, sich als geschlossene Gruppe zur Abnahme einer Fahrtberechtigung vertraglich zu verpflichten. Da somit auch Personen ein Ticket erhalten, die bisher nicht über Jahreskarten verfügen und den ÖPNV bisher nur wenig nutzen, können die Tickets gegenüber den am Markt angebotenen Tarifen deutlich vergünstigt abgegeben werden [MVBW16]. Die folgenden Formen des Solidarmodells finden derzeit Anwendung:
  • Gästetickets (Kurkarten)
  • Kombitickets
  • Semestertickets
  • Jobtickets
  • Mieterticket
Gästetickets werden in einigen Urlaubsregionen an jeden Übernachtungsgast als Fahrschein zur kostenlosen ÖPNV-Nutzung ausgegeben. Sie werden in der Regel über die Kurtaxe finanziert. Der Beherbergungsbetrieb führt diese Abgaben an die übergeordnete Organisation, die Gebietskörperschaft, ab. Insbesondere in ländlich geprägten Gegenden ist dies eine Möglichkeit zur Sicherung der ÖPNV-Einnahmen. Es entsteht ein Drittnutzen aus den höheren Besucherzahlen durch eine gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV, was eine geringere Anzahl an Besucherparkplätzen zur Folge hat [Tlu21]. Außerdem werden die Übernachtungsgäste animiert anstatt des Autos vor Ort den ÖPNV zu nutzen, und Zugangshemmnisse zum ÖPNV abgebaut [FGSV20] [MVBW16].
Bei Kombitickets berechtigt die Eintrittskarte zu einer Kultur-, Sport- oder anderen Veranstaltung zur Nutzung des ÖPNV für die An- und Abreise. Ziel ist einerseits die Entlastung des Verkehrsnetzes vom motorisierten Individualverkehr (MIV); es wird Stau vermieden und einer Überlastung des Parkangebots vorgebeugt. Andererseits vereinfacht diese Maßnahme auch den ÖPNV-Nichtnutzer den Zugang zum öffentlichen Verkehrssystem, da kein separater Fahrschein besorgt werden muss.
Das Semesterticket erhalten alle eingeschriebenen Studierenden einer Hochschule nach Zahlung des Semesterbeitrages. Es berechtigt zur Nutzung des lokalen ÖPNV, wobei sich die Größe des Geltungsbereiches und der Leistungsumfang regional stark unterscheiden. Für das Semesterticket schließen in der Regel die Studierendenschaft, vertreten durch den allgemeinen Studierendenausschuss, Studierendenrat oder das Studierendenwerk einen Vertrag mit dem örtlichen Verkehrsverbund oder den Verkehrsunternehmen. Einen räumlich und zeitlich eingeschränkten Leistungsumfang umfasst das sogenannte Sockelmodell. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs und -zeitraums ist gegen Zahlung eines Zusatzbeitrags möglich [MVBW16].
Jobtickets ermöglichen stabile Fahrgelderträge. Dabei wird ein Vertrag zwischen einem Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbund und dem Arbeitgeber geschlossen [FGSV20]. Der Arbeitgeber erhält einen Rabatt auf den Fahrpreis, der an den Arbeitnehmer weitergegeben wird. Beim Jobticket handelt es sich folglich um eine im Vergleich zum Normalpreis vergünstigte Zeitkarte [MVBW16]. Die Umwelt- und Entlastungsvorteile des ÖPNV für den Arbeitgeber können insbesondere ein sinkender Bedarf von Pkw-Stellplätzen und damit Kosteneinsparungen und eine bessere Erreichbarkeit mit dem ÖPNV sein [Tlu21].
Mietertickets gibt es vor allem in Großstädten (zum Beispiel in Berlin, Halle, Bielefeld oder Bochum). Wohnungsbauunternehmen entscheiden sich für die Abnahme einer vergünstigten ÖPNV-Karte für alle ihre Mieter, um auf dem Immobilienmarkt einen besonderen Wettbewerbsvorteil anbieten zu können. Sämtliche Mieter erhalten automatisch die ÖPNV-Karte. Der Preis für das ÖPNV-Ticket wird zunächst vom Wohnungsunternehmen getragen und über die Mieten refinanziert [MVBW16] [FRM14].
Die Solidarmodelle bieten eine gute Möglichkeit, die Kundenbindung zum ÖPNV zu stärken und Zugangshemmnisse der neuen Fahrgäste zum ÖPNV abzubauen. Gleichzeitig ergibt sich eine planbare Finanzierungsquelle für Verkehrsunternehmen und -verbünde. Ebenfalls können die Solidarmodelle einen deutlichen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastung und Parkplatzkosten leisten.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Zukünftige Finanzierung des ÖPNV (Stand des Wissens: 06.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?218979
Literatur
[FGSV20] Lothar H. Fiedler, Carsten Sommer, Oliver Dümmler, Ulrich-Karl Engel, Jürgen Gies, Stefan Groer, Franz Lambrecht, Thomas Petersen, Jochen Sauer, Gregor Waluga, Michael Wendt, Meinhard Zistel Hinweise zur Einführung und Anwendung neuer Finanzierungsinstrumente im ÖPNV, Ausgabe/Auflage 2020, FGSV-Verlag, Köln, 2020
[FRM14] Peter Sturm, André Bruns Drittnutzerfinanzierung - Ein Instrument zur Sicherung des ÖPNV, Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagent Region Frankfurt RheinMain, Frankfurt am Main, 2014/03/21
[MVBW16] Christian Maaß, Sibylle Barth, Tobias Bernecker, Frank Dünnebeil, Gregor Waluga, Raphael Weyland Grundlagenuntersuchung "Instrumente zur Drittnutzerfinanzierung für den ÖPNV in Baden-Württemberg", Hamburg Institut, Hamburg, 2016/10/18
[Tlu21] Tom Tlusteck Untersuchung aktueller finanzieller Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr in Deutschland, 2021
Glossar
Motorisierter Individualverkehr Als motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?519091

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 21:57:45