Forschungsinformationssystem des BMVI

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Künftige Modelle für Finanzierung und Organisation des ÖPNV

Erstellt am: 24.03.2021
Erscheinungsjahr / -datum:   2021/01/12
Verlag / Ort:   Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Berlin
Zitiert als:   [komm21]
Art der Veröffentlichung:   Sonstiges
Sprache:   Deutsch
Sonstige Informationen:  
Ausschuss Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages am 13.1.2021

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?518985

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 16:49:27