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Zukünftige Finanzierung des ÖPNV

Erstellt am: 25.11.2020 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) stellt die grundlegenden Mobilitätsbedürfnisse sicher und ermöglicht eine gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben. Indem der ÖPNV Beförderungsaufgaben in Ballungsräumen effektiv und flächensparsam durchführt, sichert er die Funktionsfähigkeit des Verkehrssystems, auch des Automobilverkehrs. Das geschieht umwelt- und stadtverträglich. Damit ist der ÖPNV ein Schlüssel zu mehr Lebensqualität [UBA20].
Die Aufgaben und Ansprüche an den ÖPNV werden ebenfalls wachsen. Dessen bedarfsgerechte Finanzausstattung ist damit besonders wichtig für die Qualität von Mobilität. Andernfalls droht langfristig eine zunehmende Unterfinanzierung des ÖPNV [BSN21] [MVBW21].
Um umwelt-, verkehrs- und klimapolitische Ziele erreichen zu können (siehe Abbildung 1), ist unter anderem ein massiver Ausbau des ÖPNV-Angebotes erforderlich [BSN21], was nur teilweise mit den vorhandenen Finanzinstrumenten möglich ist.
VDV_Klimaziele_EU.jpgAbbildung 1: Verkehrspolitische Ziele der Europäischen Kommission [VDV21a]
Das gegenwärtige Finanzierungs- und Fördersystem des ÖPNV besteht hauptsächlich aus zwei Säulen (Nutzer- und Haushaltsfinanzierung), ist aber kaum durchschaubar. Im Laufe der Jahrzehnte ist die ÖPNV-Finanzierung mehr und mehr zu einem komplexen und von Zersplitterung der Zuständigkeiten gekennzeichneten Finanzierungs- und Zuschusssystem geworden. Dies führt zu Fehlanreizen und verhindert in weiten Teilen ein am Kunden orientiertes ÖPNV-System. Die grundlegende Reform der Verkehrsfinanzierung ist eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in den Kommunen [Ran13].
Die bisherigen Finanzmittel für den ÖPNV werden somit zur Erreichung der Klima- und Umweltschutzziele kaum ausreichen. Für die Zukunft wird gefordert, dass sich der Bund bei der Finanzierung des ÖPNV stärker engagieren muss [VDV21]. Zusätzlich zu den aktuellen Finanzinstrumenten können weitere Maßnahmen mit Anreiz- und Lenkungswirkungen zugunsten des ÖPNV, wie zum Beispiel die Nutznießerfinanzierung, zu der erforderlichen Aufstockung der ÖPNV-Finanzierung beitragen [Mietzsch20].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Zukünftige Finanzierung des ÖPNV (Stand des Wissens: 06.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?218979
Literatur
[BSN21] Renate Bader VDV-Studie zum Finanzierungsbedarf der Schiene: Bundesverband SchienenNahverkehr bestätigt dringenden Handlungsbedarf, Bundesverband SchienenNahverkehr, Berlin, 2021/06/30
[Mietzsch20] Oliver Mietzsch ÖPNV-Infrastruktur: Modell der Nutznießerfinanzierung, Difu-Papers, Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin, 2020/01, ISBN/ISSN 978-3-88118-655-1
[MVBW21] Konzepte zur Finanzierung, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Stuttgart, 2021
[Ran13] Martin Randelhoff Die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs in Deutschland: Struktur, Probleme und Alternativen, Technischen Universität Dortmund, Dortmund, 2013
[UBA20] Öffentlicher Personennahverkehr, Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2020/12/21
[VDV21] Künftige Modelle für Finanzierung und Organisation des ÖPNV, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V (VDV), Köln , 2021/01/13
[VDV21a] Rahime Algan Jahresbericht 2020/2021, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Köln, 2021/05
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?514622

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 05:59:44