Forschungsinformationssystem des BMVI

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Neuordnung der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs

Erstellt am: 25.11.2020
Autoren:   René Bormann
Tilman Bracher
Oliver Dümmler
Ludwig Dünbier
Martin Haag
Helmut Holzapfel
Friedemann Kunst
Oliver Mietzsch
Joan Mirbach
Holger Mossakowski
Jobst-Hinrich Ubbelohde
Jan Werner
Holger Zoubek
Erscheinungsjahr / -datum:   2010
Verlag / Ort:   Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn
Zitiert als:   [FES10a]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   Neuordnung der ÖPNV-Finanzierung (22.09.2021)
Sonstige Informationen:  
Bündelung, Subsidiarität und Anreize für ein zukunftsfähiges Angebot

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?514617

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 23:50:30