Forschungsinformationssystem des BMVI

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Mit dem Fahrrad oder dem Pedelec unterwegs

Erstellt am: 02.07.2020
Autoren:   Heer, Erhard
Erscheinungsjahr / -datum:   2019
Herausgeber:   Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.
Zitiert als:   [DVR19a]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   Artikel DVR (05.10.2020)

Glossar

  • Pedelec
    Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Begriff für Elektrofahrräder, bei welchen der Fahrer vom Elektroantrieb unterstützt wird, wenn dieser in die Pedale tritt. Das Fahrrad kommt hierbei auf eine Leistung von bis zu 250 Watt, wodurch eine Geschwindigkeit von bis zu 25 Kilometer pro Stunde erreicht werden kann.
    Laut § 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetztes (StVG) sind Pedelecs mit dieser Leistung einem Fahrrad rechtlich gleichgestellt.
    Bei schnellen Pedelecs (S-Klasse) ist dies nicht der Fall. Diese zählen zu den Kleinkrafträdern und können bei einer maximal erlaubten Nenn-Dauerleistung von 500 Watt eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Kilometern pro Stunde erreichen. Deshalb sind für diese eine Zulassung sowie ein Versicherungskennzeichen notwendig.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?511174

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 13:19:29