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Flughafenzubringer ohne Gepäckzubringer

Erstellt am: 17.07.2019 | Stand des Wissens: 17.07.2019
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Ähnlich wie bei Flughafenzubringern mit Gepäckservice liegt der Fokus bei "reinen" Flughafenzubringern (ohne Gepäckservice) auf dem schnellen Transport der Fluggäste von und zum Flughafen. Der fehlende Gepäckservice ist oftmals darin begründet, dass es sehr aufwändig und kostenintensiv für die Fluggesellschaften ist, diesen Dienst anzubieten. Verschiedene Beispiele in den Syntheseberichten zeigen Möglichkeiten auf, die Innenstadt mit dem Flughafen zeit- und kostengünstig als Alternative zum (eigenen) Auto zu verbinden.

Als neue Konkurrenz zu dem öffentlichen Verkehr zur Anreise zum Flughafen erweist sich in der letzten Zeit zunehmend Carsharing, insbesondere das Free-floating-Carsharing [ifmo16b, Seite 79]. Für Free-floating Fahrzeuge gibt es häufig vorreservierte und nutzungspflichtige Parkplätze/Parkdecks, welche in der Nähe zum Terminal gelegen sind. Im Vergleich zur Anreise mit dem privaten Auto ergeben sich häufig nicht nur kürzere Wege zum Terminal, es fallen auch keine Parkgebühren während der Reisedauer an. Allerdings fällt eine Service-Pauschale bei Anmietung/Rückgabe des Carsharing-Fahrzeugs am Flughafen zusätzlich zu den normalen Fahrtkosten an. In Deutschland gibt es derzeit acht Flughäfen, an denen ein Carsharing-Fahrzeug gemietet werden kann. Dazu zählen die Flughäfen in Berlin Brandenburg "Willy Brandt", Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln/Bonn, München sowie Stuttgart [CsN18]. Weitere Informationen zum Thema "Carsharing" finden sich gleichnamiger Wissenslandkarte hier im Forschungsinformationssystem.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Literatur
[CsN18] Carsharing News (Hrsg.) Carsharing am Flughafen, 2018
[ifmo16b] Institut für Mobilitätsforschung (Hrsg.) Carsharing 2025 Nische oder Mainstream?, 2016
Glossar
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?500973

Gedruckt am Samstag, 9. Dezember 2023 09:28:58