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Einordnung und Ausgangslage von Radschnellwegen

Erstellt am: 22.05.2019 | Stand des Wissens: 14.12.2023
Synthesebericht gehört zu:

Radschnellverbindungen sind in Deutschland relativ neuartige Verkehrsanlagen. Sie gelten dabei als Hoffnungsträger zur Attraktivitätssteigerung des Fahrrades auf längeren Strecken. Sie sollen einen Beitrag zur Stauvermeidung und zum Klimaschutz und damit insbesondere der CO2-Minderung, aber auch zur Gesundheitsförderung leisten. Aus Sicht des Radfahrenden ist daher ein zügiges, störungsarmes und sicheres Radfahren eine wesentliche Anforderung an eine hochwertige Radverkehrsinfrastruktur [Gwia15]. Darüber hinaus sollen Radschnellwege auch als Marke entwickelt werden und einen Beitrag zur Identifikation mit der Region leisten [Stei11]. Dies soll auch zur Steigerung der Akzeptanz des Radverkehrs und zur Förderung einer fahrradfreundlichen lokalen und regionalen Mobilitätskultur beitragen.
Die Baulast und das Eigentum dieser Anlagen liegen in der öffentlichen Hand entsprechend der geltenden Zuständigkeiten. Radschnellwege sollen künftig in kommunale und regionale Radverkehrsnetze systematisch eingebunden werden. Bislang sind Radschnellwege noch nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert, jedoch wurden mit der StVO-Novelle im Jahr 2021 die Verkehrszeichen 350.1 und 350.2 zur Kennzeichnung von Beginn und Ende von Radschnellwegen eingeführt.
Die Planung von Radschnellverbindungen erfordert einen vergleichsweise aufwändigen Planungsprozess, weshalb die Zeiträume zwischen ersten Potenzialanalysen und der konkreten Umsetzung sehr lang sind.
Seit etwa dem Jahr 2005 setzt sich die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) mit dem Thema Radschnellwege auseinander. Bis 2015 waren schon einige Radschnellverbindungen in Nordrhein-Westfalen in Planung, jedoch noch keine vollständig umgesetzt. Bundesweit gab es zu dieser Zeit bereits einige Planungen wie zum Beispiel die Anlage von Premiumradwegen beziehungsweise Radschnellwegen im Zuge einer eventuellen Olympiaaustragung in der Freien und Hansestadt Hamburg oder die Entwicklung von Fahrrad-Premiumrouten als ein bedeutendes Instrument im Verkehrsentwicklungsplan 2025 für die Hansestadt Bremen [Spap15].
Im Jahre 2013 wurde als erster Radschnellweg in Deutschland in Göttingen ein erstes, zwei Kilometer langes Teilstück mit der Bezeichnung "eRadschnellweg" als eines der Projekte im Schaufenster Elektromobilität Niedersachsen für den Verkehr freigegeben [Spap15, Gwia15]. Dies ist bundesweit auch die erste Radschnellverbindung, die zentral durch eine Stadt führt [Uhli18]. Ebenso wurde noch im Jahre 2013 ein erster Teilabschnitt eines insgesamt zehn Kilometer langen Radschnellweges entlang der alten Güterbahntrasse Kiel-West eröffnet. Im Jahre 2015 wurde je eine erste, sechs Kilometer lange Modellstrecke des Radschnellweges 1 (RS1) in Mühlheim an der Ruhr und Essen (von insgesamt 101 geplanten Streckenkilometern von Duisburg nach Hamm) eröffnet [Spap15]. 2021 kamen weitere Teilstücke in Gelsenkirchen und Dortmund hinzu. Besonders günstig für die Umsetzung der Entwurfstandards am RS 1 wirkt sich die Möglichkeit der Nachnutzung ehemaliger Bahntrassen auf großen Teilen des geplanten Streckennetzes aus [Gwia15].
Viele Städte, Stadtregionen und Bundesländer haben sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr deutlich zu erhöhen. Beispielsweise hat sich die Stadt Hamburg im Jahre 2016 die Erreichung eines Ziel-Modal-Splits von 25 Prozent innerhalb von 20 Jahren gesetzt (Ausgangswert zwölf Prozent im Jahre 2008) [TUHH17].
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Einsatz von Radschnellwegen (Stand des Wissens: 14.12.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?499833
Literatur
[Gwia15] Gwiasda, P., Erler, L. Gestaltung von Radschnellwegen in Deutschland - eine Herausforderung?, veröffentlicht in Themenheft Radschnellwege, Straßenverkehrstechnik 10, Ausgabe/Auflage 59. Jahrgang, Oktober 2015, Kirschbaum Verlag, Bonn, 2015/10
[Spap15] Spapé, I.,, Breda, CJ.,, Fuchs, C.,, Gerlach, J. Status quo und Erfahrungen mit der Planung und dem Betrieb von Radschnellwegen in den Niederlanden, Dänemark, Großbritannien und Deutschland, veröffentlicht in Themenheft Radschnellwege, Straßenverkehrstechnik 10, Ausgabe/Auflage 59. Jahrgang, Oktober 2015, Kirschbaum Verlag, Bonn, 2015/10
[Stei11] Planersocietät - Stadtplanung, Verkehrsplanung, Kommunikation (Hrsg.) Konzeptstudie Radschnellweg Ruhr, 2011/12
[TUHH17] Metropolregion Hamburg, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg (Hrsg.) Potenzialanalyse für Radschnellwege (Metropolregion Hamburg), 2017/02
[Uhli18] PTV Transport Consult GmbH, Dipl.-Ing. Jörg Uhlig, Dipl.-Ing. Birgit Uhlig, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, TU Dresden, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike, PD Dr.-Ing. habil. Rico Wittwer, Professur für Gestaltung von Straßenverkehrsanlagen, TU Dresden, Prof. Dr.-Ing. Christian Lippold, Dipl.-Ing. Odette Busch Erstellung einer Radschnellwegekonzeption für den Freistaat Sachsen, 2018/10/26
Glossar
CO
= Kohlenstoffmonoxid. CO ist eine chemische Verbindung aus Kohlenstoff und Sauerstoff und gehört damit neben Kohlenstoffdioxid zur Gruppe der Kohlenstoffoxide. Es ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas. Kohlenstoffmonoxid beeinträchtigt die Sauerstoffaufnahme von Menschen und Tieren. Schon kleine Mengen dieses Atemgiftes haben Auswirkungen auf das Zentralnervensystem.
Es entsteht bei der unvollständigen Oxidation von kohlenstoffhaltigen Substanzen. Dies erfolgt zum Beispiel beim Verbrennen dieser Stoffe, wenn nicht genügend Sauerstoff zur Verfügung steht oder die Verbrennung bei hohen Temperaturen stattfindet. Kohlenstoffmonoxid selbst ist brennbar und verbrennt mit Sauerstoff zu Kohlenstoffdioxid. Hauptquelle für die CO-Belastung der Luft ist der Kfz-Verkehr.
StVO Die Straßenverkehrsordnung  legt Regeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer fest und bildet somit eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Elektromobilität
Die Elektrifizierung der Antriebe durch Batterie- und Brennstoffzellentechnologien. Im Kontext des "Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität" wird der Begriff auf den Straßenverkehr begrenzt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Personenkraftwagen (Pkw) und leichte Nutzfahrzeuge, ebenso werden aber auch Zweiräder (Elektroroller, Elektrofahrräder) und Leichtfahrzeuge einbezogen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?498954

Gedruckt am Dienstag, 19. März 2024 10:00:45