Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Geografischer Anwendungsbereich: Welche Flüge werden vom EU ETS erfasst?

Erstellt am: 30.04.2019
Erscheinungsjahr / -datum:   2016/09/15
Herausgeber:   Deutsche Emissionshandelsstelle
Zitiert als:   [DEHSt16]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   Geografischer Anwendungsbereich EU ETS (30.04.2019)

Glossar

  • EU-EmissionshandelssystemDas EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ist ein 2003 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament beschlossenes marktwirtschaftliches Instrument, die im Kyoto-Protokoll gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Anlagenbetreiber (zur Zeit sind etwa 11.000 Fabriken und Kraftwerke erfasst) müssen bei Überschreiten der ihnen fest vorgegebenen Emissionsberechtigungen Strafen bezahlen (100 Euro pro Tonne CO2), sofern keine Zertifikate zur Tilgung vorgelegt werden können. Diese Zertifikate vergeben solche Betreiber, die die o.g. Grenzwerte unterschritten haben. Die Nachweispflicht liegt in jedem Fall bei dem Anlagenbetreiber.

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?497485

Gedruckt am Mittwoch, 24. April 2024 04:12:41