Forschungsinformationssystem des BMVI

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Nationale bzw. EU-weite Einbeziehung weiterer Sektoren in das Europäische Emissionshandelssystem

Erstellt am: 17.04.2019
Erscheinungsjahr / -datum:   2018/03/28
Herausgeber:   Deutscher Bundestag
Zitiert als:   [BT18]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   Einbeziehung weiterer Sektoren in das EU ETS (17.04.2019)

Glossar

  • EU-EmissionshandelssystemDas EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ist ein 2003 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament beschlossenes marktwirtschaftliches Instrument, die im Kyoto-Protokoll gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Anlagenbetreiber (zur Zeit sind etwa 11.000 Fabriken und Kraftwerke erfasst) müssen bei Überschreiten der ihnen fest vorgegebenen Emissionsberechtigungen Strafen bezahlen (100 Euro pro Tonne CO2), sofern keine Zertifikate zur Tilgung vorgelegt werden können. Diese Zertifikate vergeben solche Betreiber, die die o.g. Grenzwerte unterschritten haben. Die Nachweispflicht liegt in jedem Fall bei dem Anlagenbetreiber.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?497175

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 13:26:43