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Finnland erhöht maximale Lkw-Länge auf 34,5 Meter

Erstellt am: 12.04.2019
Autoren:   Gieße, André
Erscheinungsjahr / -datum:   2019/01/28
Herausgeber:   Verkehrsrundschau, Springer Fachmedien München GmbH
Zitiert als:   [Verk19a]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   verkehrsrundschau.de (04.2019)

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?497073

Gedruckt am Dienstag, 23. April 2024 11:58:03