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Herausforderungen, Interessen und Ziele der Verkehrsunternehmen und Mobilitätsdienstleister

Erstellt am: 11.03.2019 | Stand des Wissens: 27.07.2023
Synthesebericht gehört zu:

Die Verkehrsunternehmen stehen ebenso wie alle weiteren Akteurinnen und Akteure vor den Herausforderungen des demographischen Wandels. Zusätzlich zieht für diese der Anstieg des motorisierten Individualverkehrs (MIV)die zahlreichen bereits aufgegriffenen Probleme (sie Sb Ursachen für Probleme des ÖPNV im ländlichen Raum) , wie geringe Nutzendenzahlen, schwierige Bündelungsfähigkeit der Fahrten und daraus resultierende Finanzierungsschwierigkeiten nach sich. Diese äußern sich, wie vielfach verdeutlicht, in Einschränkungen und Kürzungen des Angebots, wodurch wiederum aufgrund fehlender Attraktivität Nutzerinnen und Nutzer verloren gehen.
Trotz dieser Herausforderungen handeln Verkehrsunternehmen wirtschaftlich nach dem unternehmerischen Ziel der Gewinnerzielung [SenUVK18]. Ein nur auf diese Zielsetzung ausgerichteter Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) würde jedoch einerseits eine Preisentwicklung nach sich ziehen, die finanziell belastete Haushalte und sozial schwächere Personen den Zugang verwehren und weiterhin mit einem eingeschränkten und unattraktiven Angebot einhergehen, die der Verantwortung der Daseinsvorsorge, in der sich das Land sieht, nicht gerecht werden. Im Zusammenspiel von öffentlicher Hand und Verkehrsunternehmen wird "durch die Ausgleichszahlungen bei gleichzeitiger Vorgabe des Verkehrsangebotes durch die Bestellung des Landes [....] sichergestellt, dass es einheitliche und sozialverträglich Preise gibt und Busse und Bahnen auch dort fahren, wo es sich ansonsten für das Unternehmen nicht lohnen würde" [SenUVK18].
Zukünftig wird sich der traditionelle ÖPNV auch der Konkurrenz der neuen Mobilitätsdienstleistenden gegenübersehen. Um den Interessen der Verkehrsunternehmen, die vor allem im wirtschaftlichen Betrieb ihres Angebotes liegen, gerecht zu werden, liegen Ziele für einen zukunftsfähigen ÖPNV insbesondere darin, Barrierefreiheit und Komfort zu ermöglichen, innovative Angebote für neue Zielgruppen zu schaffen, flexible Bedienformen für die Fläche einzuführen und Bestandsnetzte genau zu analysieren und neu zu konzipieren, um insgesamt dem Ziel eines attraktiven und effizienten ÖPNV nachzukommen.
Weitere Anbietende von Mobilitätsdienstleistungen sehen sich ebenfalls den auch für den traditionellen ÖPNV relevanten Herausforderungen und den Schwierigkeiten des eigenwirtschaftlichen Handelns gegenüber. Größte Herausforderung und zugleich größte Stärke der Anbieterinnen und Anbietern von Mobilitätsdienstleistungen ist dabei die Flexibilität ihres Angebots.
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Sicherstellung der öffentlichen Mobilität im ländlichen Raum (Stand des Wissens: 27.07.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?507678
Literatur
[SenUVK18] Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Hrsg.) Öffentlicher Personennahverkehr.
Finanzierung, 2018
Glossar
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Motorisierter Individualverkehr Als motorisierter Individualverkehr (MIV) wird die Nutzung von Pkw und Krafträdern im Personenverkehr bezeichnet. Der MIV, als eine Art des Individualverkehrs (IV), eignet sich besonders für größere Distanzen und alle Arten von Quelle-Ziel-Beziehungen, da dieser zeitlich als auch räumlich eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Verkehrsmittel des MIV werden von einer einzelnen Person oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt. Der Nutzer ist bezüglich der Bestimmung von Fahrweg, Ziel und Zeit frei (örtliche, zeitliche Ungebundenheit des MIV).
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?495883

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 08:45:58