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Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Erstellt am: 26.11.2018 | Stand des Wissens: 21.06.2023
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Am 13. Februar 2017 wurde die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland des damaligen Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht. Das Programm mit insgesamt sechs Förderaufrufen zur Errichtung von Schnell- und Normalladepunkten lief im Juni 2021 aus und wird durch die Programme "Ladeinfrastruktur vor Ort" und "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" des BMDV bis zum Jahr 2025 fortgeführt [BMVI21n]. Mit der ursprünglichen Förderrichtlinie sollte ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur initiiert werden, so dass der Nutzer eines Elektrofahrzeugs überall in Deutschland schnell und unkompliziert nachladen kann [BMVI17ae, S.3]. Im Fokus stand die Förderung des Aufbaus von Schellladeinfrastruktur, aber auch die Errichtung von Normalladeinfrastruktur wurde in kleinerem Umfang gefördert. Bis zum Ende der Förderperiode im Juni 2021 wurden Fördergelder in einer Höhe von 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Beispielhaft werden im Folgenden die Rahmenbedingungen des ersten Förderaufrufes ausgeführt. Mit dem ersten Förderaufruf vom 15. Februar 2017 sollten bis zu 2.500 Schnellladepunkte gefördert werden. Darüber hinaus standen bis zu 10 Millionen Euro für die Förderung von Normalladeinfrastruktur zur Verfügung. Zu den förderfähigen Positionen zählten übergreifend beispielsweise Ausgaben für die Ladesäule, das angeschlagene Kabel, die Leistungselektronik, die abgesetzte Leistungseinheit, die Kennzeichnung, die Parkplatzmarkierung, die Parkplatzsensoren, den Anfahrschutz, die Beleuchtung, den Wetterschutz, den Tiefbau, das Fundament, die Installation und die Inbetriebnahme oder Netzwerkverbindungen. Förderfähig waren zudem die Kosten für die Herstellung und Aufrüstung des bestehenden Netzanschlusses. Die Förderquote betrug für Normalladepunkte bis zu einer Ladeleistung von 22 Kilowatt 40 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 3.000 Euro pro Ladepunkt. Für Schnellladepunkte lag die Quote ebenfalls bei 40 Prozent, allerdings betrug die maximale Höhe der Förderung 12.000 Euro beziehungsweise 30.000 Euro pro Ladepunkte bei Ladeleistungen unter beziehungsweise über 100 Kilowatt. Für den Netzanschluss wurde ebenfalls eine maximale Förderquote von 40 Prozent gewährt bis zu einem maximalen Betrag von 5.000 Euro bei einem Anschluss an das Niederspannungsnetz und von 50.000 Euro bei einem Anschluss an das Mittelspannungsnetz. Bei den Schnellladepunkten wurden Obergrenzen für die Anzahl der geförderten Ladepunkte pro Bundesland festgelegt, und übergreifend war die maximale Fördersumme pro Antragssteller auf 5 Millionen Euro begrenzt.

Die Förderung wurde an verschiedene, vor allem technische Bedingungen geknüpft. Unter anderem mussten die Ladepunkte remotefähig sein und in ein Roaming-Netzwerk integrierbar sein, um zu gewährleisten, dass Vertragskunden von anderen Anbietern von Fahrstrom und zusätzlichen Servicedienstleistungen (Electric Mobility Provider - EMP) den jeweiligen Standort auffinden, den dynamischen Belegungsstatus einsehen, Ladevorgänge starten und bezahlen können. Des Weiteren musste auch das spontane Laden ohne langfristigen Vertrag mit einem Anbieter ermöglicht werden. Bei den Standorten der Schnellladepunkte an Bundesautobahnen musste mindestens ein Netzanschluss mit 630 Kilowatt vorgesehen werden und die Aufrüstung der Ladepunkte auf Ladeleistungen von 150 Kilowatt und mehr ohne größeren Aufwand möglich sein. Zeitlich wurde die Inbetriebnahme maximal ein Jahr nach Erhalt der Förderbescheide gefordert. Die Ladepunkte müssen zudem dauerhaft 24/7 zugänglich sein und mindestens über sechs Jahre betrieben werden. Es besteht die Verpflichtung zur Erstellung von Berichten, in denen der dauerhafte Betrieb regelmäßig nachgewiesen werden muss [BMVI17af].
Die Anzahl der innerhalb des ersten Förderaufrufs bewilligten Ladepunkte kann nachfolgender Tabelle entnommen werden. Die Anträge wurden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
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Tab 1: Bilanz des ersten Aufrufs der Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge in Deutschland [BMVI18n S.1]
Neben der Förderung durch den Bund erlaubte die Förderbekanntmachung den Bundesländern zusätzlich Förderprogramme einzuführen, die allerdings über alle Bundesländer hinweg ein Budget von 20 Prozent der 300 Millionen Euro der Bundesförderung nicht übersteigen durften. Beispiele für Förderprogramme auf Ebene der Bundesländer sind die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern (2017 bis 2020) und aus dem Jahr 2017 die Förderbekanntmachung flächendeckendes Sicherheitsladenetz für Elektrofahrzeuge (SAFE) in Baden-Württemberg. Die Förderprogramme der Bundesländer durften zudem in ihren technischen Voraussetzungen nicht den Vorgaben der Förderrichtlinie des Bundes widersprechen [VMBW17; StkB17].
Mit dem Programm Ladeinfrastruktur vor Ort, beschlossen am 24. März 2021, fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit 300 Millionen Euro die Einführung von Elektromobilität in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Mit dem Förderprogramm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" stellt das BMDV ab dem Sommer 2021 bis Ende 2025 zusätzlich 500 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird die Einrichtung von Normalladepunkten mit einer Leistung bis zu 22 Kilowatt sowie von Schnellladepunkten mit einer Leistung von mehr als 22 Kilowatt und den dazugehörigen Netzanschlüssen beziehungsweise Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher gefördert. Auch die Aufrüstung, Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und Ertüchtigung von Netzanschlüssen soll gefördert werden. Ziel des Programmes ist die Errichtung von 50.000 Ladepunkten mit einem Anteil von mindestens 20.000 Schnellladepunkten. Zu den verschiedenen Fördermaßnahmen werden in regelmäßigen Abständen Förderaufrufe veröffentlicht [BMVI21n].
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Grundlagen der Elektromobilität (Stand des Wissens: 08.12.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?426933
Literatur
[BMVI17ae] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland, 2017/06/28
[BMVI17af] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Erster Aufruf zur Antragseinreichung
gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland, 2017/02/15
[BMVI18n] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Bilanz zum 1. Förderaufruf vom 15.02.2017, 2018/05/02
[BMVI21n] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland, 2021/08/24
[StkB17] Bayerische Staatskanzlei (Hrsg.) Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie , 2017/07/14
[VMBW17] Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (Hrsg.) Förderbekanntmachung
Flächendeckendes Sicherheitsladenetz für Elektrofahrzeuge (SAFE) in Baden-Württemberg, 2017/12
Glossar
Elektromobilität
Die Elektrifizierung der Antriebe durch Batterie- und Brennstoffzellentechnologien. Im Kontext des "Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität" wird der Begriff auf den Straßenverkehr begrenzt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Personenkraftwagen (Pkw) und leichte Nutzfahrzeuge, ebenso werden aber auch Zweiräder (Elektroroller, Elektrofahrräder) und Leichtfahrzeuge einbezogen.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?492595

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 09:35:20