Forschungsinformationssystem des BMVI

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FAQ zum Zulassungsverfahren für bekannte Versender

Erstellt am: 22.10.2018
Erscheinungsjahr / -datum:   2018
Herausgeber:   Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Zitiert als:   [LBA18a]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   FAQ zum Zulassungsverfahren für bekannte Versender (22.10.2018)
Sonstige Informationen:  
Inhalt:
Wie und wo beantrage ich die Zulassung zum bekannten Versender?

Welche Dokumente müssen für die Zulassung zum bekannten Versender beim Luftfahrt-Bundesamt eingereicht werden?

Wer sollte das bekannte Versender-Sicherheitsprogramm erstellen?

Mit welchen Kosten ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu rechnen?

Ist eine Doppelzulassung an einem Betriebsstandort möglich?

Nach erfolgreicher Zulassung: Wie erbringt ein Unternehmen den Nachweis, dass es über den Status des behördlich zugelassenen bekannten Versenders verfügt?
Muss mit behördlichen Inspektionen nach einer der Zulassung gerechnet werden?

Wie erhalte ich die für die Zulassung zum bekannten Versender notwendigen Informationen und Dokumente?
Welche Änderungen müssen vorher durch das Luftfahrt-Bundesamt genehmigt werden?

Müssen Änderungen dem Luftfahrt-Bundesamt vorher angezeigt werden?

Was geschieht beim Zulassungsaudit (Vor-Ort-Kontrolle) der Betriebsstandort? Wer muss bei diesem Termin anwesend sein, welche Dokumente werden bei diesem Termin benötigt?

Wie kann der Status als bekannter Versender zurückgegeben werden?

Kann die Zulassung als bekannter Versender widerrufen / zurückgenommen werden?

Wo erhalte ich Informationen zu Luftsicherheitsschulungen?

Glossar

  • VersenderVersender (auch Verlader genannt) sind Unternehmen, die Transportleistungen und verwandte logistische Dienstleistungen für ihre Sendungen nachfragen.

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?490582

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 14:24:09