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Leitfaden Großprojekte (BMDV)

Erstellt am: 02.10.2018 | Stand des Wissens: 21.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Mit dem Leitfaden Großprojekte veröffentlichte das Bundesverkehrsministerium 2018 auf Grundlage bestehender Regelwerke sowie Interviews und Workshops mit Vorhabenträgern konkrete Handlungsempfehlungen für die Planung und Realisierung von Großprojekten. Der Leitfaden soll die Träger komplexer Bauvorhaben dabei unterstützen, entsprechende Projekte kosten-, termin und qualitätsgerecht zu planen und zu realisieren. [BMVI18h, S. 1] Die durch das Befolgen der empfohlenen Maßnahmen gesteigerte Transparenz, Kostenwahrheit und Termintreue bei Großprojekten sollen zudem das Vertrauen der Bürger in solche komplexe öffentliche Bauvorhaben stärken.
Der in erster Linie für den Bundesverkehrswegebau entwickelte Leitfaden empfiehlt entlang eines typischen Projektverlaufs Handlungsschritte für die verschiedenen Entwicklungs- und Realisierungsphasen des Projekts. Der Leitfaden stellt dabei eine ganzheitliche und partnerschaftliche Betrachtung der Risiken und Ressourcen des Vorhabens in den Mittelpunkt. 
Neben konkreten Handlungsempfehlungen für die Projektentwicklung und -realisierung stellt das BMDV mit dem Leitfaden Muster, Anleitungen und andere Hilfestellungen für Projektträger zu Verfügung.
pruefstationen.PNGAbb. 1: Planungsphasen und Prüfstationen (PS) im Leitfaden Großprojekte [BMVI18h, S. 15] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Abbildung 1 veranschaulicht die verschiedenen Phasen, in die das Beispielprojekt im Leitfaden des BMDV gegliedert wird. Erkennbar sind auch die verschiedenen Prüfstationen, die einzelnen Projektphasen vorgelagert sind. 
Die Projektstruktur besteht aus den folgenden Phasen:
  1. Phase 0 Projektvorbereitung
    Da viele für den Projekterfolg wesentliche Entscheidungen bereits vor Projektbeginn getroffen werden, empfiehlt das BMVI einen erhöhten Ressourceneinsatz für die Projektvorbereitung, in der das verbindliche Grundgerüst für den weiteren Projektverlauf zu entwickeln ist. [BMVI18h, S. 2]
  2. Grundlagenermittlung, Vorplanung, Raumordnungsverfahren
    Neben der Klärung von Rahmenbedingungen für die folgenden Planungsschritte empfiehlt der Leitfaden für den Schritt der Grundlagenermittlung und Vorplanung auch die frühzeitige Etablierung eines Risiko- und Änderungsmanagements sowie eines effizienten Kontrollsystems. In diesem Zuge wird der Einsatz von Prüfstationen empfohlen, zu dem der Leitfaden verschiedene Arbeitshilfen bereitstellt. [BMVI18h, S. 14]
  3. Entwurfsplanung
    Das Ziel der Entwurfsplanung ist laut BMDV die Ausarbeitung eines planfestellungsreifen Entwurf[s] der Verkehrsanlage [BMVI18h, S. 18] Um das Großprojekt auch in diesem Schritt kosten-, termin- und qualitätsgerecht vorzubereiten, wird der Einsatz einer Prüfstation empfohlen, in der unter anderem die Kosten, Termine und Risiken des entwickelten Entwurfs kontrolliert werden.
  4. Genehmigungsplanung
    Die Erstellung der Planunterlagen für das Planfeststellungsverfahren [VwVfG, §72ff.] soll abermals in einer Prüfstation einer Kontrolle unterzogen werden, bevor in die nächste Projektphase übergegangen wird. Auch in diesem Schritt empfiehlt der Leitfaden zudem die Fortführung des Risikomanagements, um die Validität der erstellten Unterlagen sicherzustellen.
  5. Planfeststellungsverfahren
    Im Planfeststellungsverfahren wird die Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens festgestellt. Bei erfolgreichem Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger das Baurecht für sein Projekt erteilt [VwVfG, §72ff.]. Neben der Fortführung des Risikomanagements wird die Klärung offener Fragen für die Projektvergabe empfohlen.
  6. Ausführungsplanung
    Auf Grundlage der vorherigen Projektphasen wird in diesem Schritt die Ausführung des Vorhabens vorbereitet. Neben der Fortführung von Projektorganisation und -zieldefinition empfiehlt der Leitfaden hier vor allem die Entwicklung eines sinnvollen Änderungsmanagements für die Bauphase. Erneut sollen die Planungen in einer Prüfstation unter anderem auf Aktualität, Änderungen, sowie Kosten- und Termingerechtheit kontrolliert werden. [BMVI18h, S. 29]
  7. Vorbereitung und Durchführung der Vergabe
    Die in den vorangestellten Projektphasen entwickelten Entwürfe und Unterlagen werden laut Leitfaden in diesem Schritt für die Projektvergabe finalisiert und weitergeführt. Bei der Vergabe empfiehlt das BMDV, nicht allein auf Grundlage des Angebotspreises zu entscheiden, sondern die verschiedenen Angebote ganzheitlich nach preislichen und qualitativen Kriterien zu beurteilen, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. [BMVI18h, S. 35] Ferner sollen die Grundlagen für eine partnerschaftliche Projektzusammenarbeit [BMVI18h, S. 36] zwischen dem Bauherren und anderen Projektbeteiligten gelegt werden.
  8. Baudurchführung
    Der Leitfaden empfiehlt für die Realisierung des Großprojekts eine Überwachung durch eine externe Projektleitung oder -steuerung. Darüber hinaus erläutert das BMDV hier weitere Schritte für das Risikomanagement, eine partnerschaftliche Projektzusammenarbeit und Möglichkeiten der Streitbeilegung in der Bauphase. So soll zum Beispiel das vorher etablierte Änderungsmanagement frühzeitig auf Risiken reagieren, die erst in der Projektrealisierung erkennbar werden (zum Beispiel nicht termingerechte Materialverfügbarkeit oder Kontaminationen im Baubestand). Bei Konflikten soll aus Termin- und Kostengründen je nach Gegebenheiten auf ordentliche Gerichte verzichtet und stattdessen auf interne Konfliktlösungsmechanismen, Schlichtungsverfahren oder Schiedsgerichte zurückgegriffen werden. [BMVI18h, S. 40 bis 41]
    Das Projekt endet mit der Bauabnahme und dem Übergang in die Gewährleistungszeit. [BMVI18h, S. 39]
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Planung und Bewertung von Megaprojekten im Verkehrsbereich (Stand des Wissens: 17.04.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?352432
Literatur
[BMVI18h] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Leitfaden Großprojekte, 2018/03/21
Rechtsvorschriften
[VwVfG] Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Glossar
Prüfstation
Bei einer Prüfstation handelt es sich um einen verpflichtenden Termin für die an einem Projekt beteiligten Planungsteams und Stabstellen.
Zu diesen Terminen soll der aktuelle Projektstand sowie die notwendigen Voraussetzungen für den Übergang in die folgende Projektphase festgestellt werden.
Als Planungsinstrument sollen Prüfstationen die Abläufe interdisziplinärer Planungsteams synchronisieren und so zur erfolgreichen Projektdurchführung beitragen.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?489811

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 01:59:01