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Flugsicherung

Erstellt am: 03.05.2018 | Stand des Wissens: 12.06.2023
Synthesebericht gehört zu:

Zu den wesentlichen Aufgaben der Flugsicherung, die von der Luftsicherheit (Abwehr von externen Gefahren) zu unterscheiden ist, gehört die Überwachung von Lufträumen und die Anleitung der Piloten via Funk, um die Einhaltung vorgeschriebener Mindestabstände sicherzustellen. Für die Überwachung des Luftraums wird dieser von der International Civil Aviation Organization (ICAO) in verschiedene Klassen (A bis G) und in den oberen und unteren Luftraum sowie in kontrollierten und unkontrollierten Luftraum eingeteilt. Die nationalen Überwachungsinstitutionen orientieren sich dabei an der Luftverkehrsordnung, in der detailliert Regeln für Piloten und den Betrieb für Luftfahrzeuge aufgelistet sind [LuftVO].
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) ist die deutschlandweite Instanz für die Flugverkehrskontrolle. Sie besteht als Nachfolgerin der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) seit Januar 1993 als privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das sich zu 100 Prozent im Besitz des Bundes befindet. Als Aufsichtsbehörde für die Flugsicherungsunternehmen in Deutschland fungiert das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), das dem Bundesverkehrsministerium (BMDV) untersteht.
Die DFS strukturiert ihre Aufgaben in die drei Arbeitsbereiche: Center, Tower und Aeronautical Information Management [DFS17b]. Während der letzte Bereich die Sammlung und Auswertung flugverkehrsspezifischer Informationen umfasst, erfolgt in den Centern München, Karlsruhe, Langen und Bremen die Koordination des Verkehrs im deutschen Luftraum. Auf den Arbeitsbereich Tower entfällt die Flugverkehrskontrolle an 16 internationalen Flughäfen in Deutschland. Ergänzt wird diese Anzahl durch neun weitere regionale Flughäfen, die von der DFS Aviation Services GmbH, einer Tochterfirma der DFS, kontrolliert werden [DFSAS18]. Neben Austro Control, TRIAC GmbH und Rhein-Neckar Flugplatz GmbH existieren noch zusätzliche Flugsicherungsunternehmen in Deutschland, die für weitere Flughäfen zuständig sind [BAF23]. Weitere Aufgaben der DFS sind die Ausbildung von Fluglotsen sowie Aufgaben nach § 27c des LuftVG, wozu die Errichtung und Instandhaltung von technischen Einrichtungen und Funknavigationsanlagen zählen [LuftVGa].
Auf europäischer Ebene ist die Deutsche Flugsicherung eingebunden in die zwischenstaatliche Organisation Eurocontrol (European Organisation for the Safety of Air Navigation), einer europäischen Flugsicherheitsbehörde, sowie in das Programm "Single European Sky" der Europäischen Union, mit dem Ziel der Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums. Angestrebt werden hierbei Effizienzsteigerungen in Bezug auf die Sicherheit und Kapazität im europäischen Luftraum sowie eine Reduzierung von Umweltbelastungen [DFS18b; EuCo23].
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Flugsicherheit (Safety) (Stand des Wissens: 12.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?484059
Literatur
[BAF23] Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (Hrsg.) Flugsicherungsorganisationen, 2023
[DFS17b] DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (Hrsg.) Berufsausbildung und Studium in der DFS, 2017
[DFS18b] DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (Hrsg.) Immer im Rahmen, 2018
[DFSAS18] DFS Aviation Services GmbH (Hrsg.) DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bündelt Drittgeschäft in DFS Aviation Services GmbH, 2018
[EuCo23] EUROCONTROL - European Organisation for the Safety of Air Navigation (Hrsg.) What we do, 2023
Rechtsvorschriften
[LuftVGa] Luftverkehrsgesetz
[LuftVO] Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Glossar
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.
Instandhaltung
Im Kontext des Erhaltungsmanagements bezeichnen die Begriffe "Instandhaltung" und "bauliche Unterhaltung" bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen, die mit geringem Aufwand in der Regel sofort nach Auftreten eines örtlich begrenzten Schadens ausgeführt werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?483794

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 23:34:07