Forschungsinformationssystem des BMVI

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Chancen und Risiken flexibler Bedienungsformen im ÖPNV in ländlichen Räumen

Erstellt am: 24.04.2018
Autoren:   Böhler-Baedeker, Susanne
Jansen, Ulrich
Kindl, Annette
Reuter, Christian
Schäfer-Sparenberg, Carolin
Walter, Christoph
Erscheinungsjahr / -datum:   2010
Herausgeber:   Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Verlag / Ort:   Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn
Seiten:   477-488
Zitiert als:   [BBR10]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   Deutsch

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?483067

Gedruckt am Dienstag, 23. April 2024 15:10:25