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Fluggastrechte

Erstellt am: 06.02.2018 | Stand des Wissens: 12.07.2023
Synthesebericht gehört zu:

Mit der Entwicklung des Luftverkehrs zum Massenmarkt traten auch Probleme der Qualitätssicherung für die Passagiere auf. Dies führte im Jahr 2004 zur Verabschiedung eines Pakets von Rechtsvorschriften durch die Europäische Union (EU) über Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung, Haftung bei Unfällen, computergestützten Buchungssystemen und Pauschalreisen zum Schutz der Interessen der Fluggäste. Bei der Strategieentwicklung zum Schutz der Fluggäste war es für die EU wichtig, eine Überregulierung zu vermeiden, welche den Wettbewerbsspielraum verringern und eine internationale Zusammenarbeit zwischen Fluggesellschaften behindern könnte. Es galt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen freiwilligen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben zu finden. In folgenden Bereichen wurden die Fluggastrechte gestärkt [StSa08]:
Verbraucherschutzrechte im Fall von Leistungsstörungen: Gewährleistung eines besseren Schutzes der Fluggäste bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung [VOEG261/2004a] sowie Haftung bei Personenschäden [VOEG889/2002] und ein Verhaltenskodex im Zusammenhang mit computergesteuerten Buchungssystemen [VOEG323/1999]. Die schwache Verhandlungsposition des einzelnen Fluggastes gegenüber der Luftverkehrsgesellschaft macht gesetzliche Vorschriften notwendig.
Recht auf Transparenz: Unterrichtung der Fluggäste über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens [2004/36/EG] in Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer schwarzen Liste unsicherer Luftverkehrsgesellschaften [VOEG2111/2005]. Unterrichtung der Fluggäste auch über die Zusammensetzung von Flugpreisen [VOEG1008/2008]. Anlass hierfür war, dass Tiefpreisangebote oftmals nach Aufschlägen in Form von diversen Gebühren, Abgaben oder Steuern vier- bis fünfmal so hoch wurden.
Rechte mobilitätseingeschränkter Personen: Gleicher Zugang zur Beförderung per Luftfahrzeug auch für mobilitätseingeschränkte Personen (in der EU gelten 10 Prozent der Bevölkerung als in ihrer Mobilität eingeschränkt) [VOEG1107/2006].
Im Jahr 2014 hat die EU-Kommission einen aus dem Vorjahr überarbeiteten Änderungsvorschlag eingereicht. Wichtigste Punkte sind die Lockerung der Verordnung bezüglich Ausgleichszahlungen und Unterstützungsleistungen für verspätete Flüge, sowie die Neuformulierung von außergewöhnlichen Umständen, bei denen die Fluggesellschaft nicht haftet. Durch die Neuregelung hätten nach Berechnungen des Fluggastrechteportals Flightright [FliRi14] 72 Prozent weniger Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Luftverkehrspolitik (Stand des Wissens: 12.07.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?184144
Literatur
[FliRi14] Auswirkungen der von der EU Kommission vorgeschlagenen Novelle, 2014/03/18
[StSa08] Ulrich Stockmann, Ulrike Sander Passagierrechte im Luftverkehr, veröffentlicht in Europäische Verkehrspolitik, Ausgabe/Auflage 10, 2008
Rechtsvorschriften
[2004/36/EG] Richtlinie 2004/36/EG
[VOEG1008/2008] Verordnung (EG) Nr. 1008/2008
[VOEG1107/2006] Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
[VOEG2111/2005] Verordnung (EG) Nr. 2111/2005
[VOEG261/2004a] Verordnung (EG) Nr. 261/2004
[VOEG323/1999] Verordnung (EG) Nr. 323/1999
[VOEG889/2002] Verordnung (EG) Nr. 889/2002
Glossar
Luftverkehrsgesellschaft Luftverkehrsgesellschaften sind Unternehmen, die Personen und Sachen durch Flugzeuge gewerbsmäßig befördern. Sie bedürfen der Genehmigung, deren Erwerb und Erhaltung im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in den EASA Air Operations (Air OPS) geregelt ist.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?478905

Gedruckt am Mittwoch, 24. April 2024 08:26:10