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Single European Sky

Erstellt am: 06.02.2018 | Stand des Wissens: 12.07.2023
Synthesebericht gehört zu:

Für die Flugsicherung als hoheitliche Aufgabe sind traditionell die Nationalstaaten zuständig. Infolgedessen hat sich der Luftraum über Europa entsprechend der nationalen Grenzen stark fragmentiert. Eine Vielzahl von Kontrollzentralen, Anflugkontrollstellen und Towern mit unterschiedlichen technischen Systemen wie auch Anforderungen an Qualifikation und Standards des Personals bildete sich heraus. Flugstrecken verlaufen oft nicht optimal über den Kontinent, sondern richten sich an den institutionellen Gegebenheiten der Kontrollbereiche aus. Im Vergleich zum US-amerikanischen System operiert das europäische System aufgrund seiner Fragmentierung kostenintensiver und ineffizienter.
Im Zuge des starken Wachstums im Luftverkehr in den vergangenen Jahrzehnten ergaben sich vermehrt Kapazitätsengpässe im Bereich der Flugsicherung. Eine Reform der europäischen Flugsicherung soll die nationalen Flugsicherungsdienste integrieren, harmonisieren und modernisieren. So soll eine nach tatsächlichen und optimierten Verkehrsflüssen günstigere und leistungsfähigere Flugsicherung den Luftverkehr sicherer und geordneter abwickeln können. Diese Reform wird von der Europäischen Kommission politisch und legislativ gesteuert und soll zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky (SES)) führen. Konkret sollen folgende Ziele erreicht werden [SESAR17]:
  • Verdreifachung der Kapazität am Boden und in der Luft (Kapazität)
  • Erhöhung der Sicherheit um den Faktor 10 (Sicherheit)
  • Verbesserung der Umweltverträglichkeit um 10 Prozent pro Flug (Umwelt)
  • Senkung der Kosten für das Flugverkehrsmanagement um 50 Prozent (Kosteneffizienz)
Um diese Ziele zu erreichen, hat die Europäische Kommission im Jahr 2004 das SES-I-Gesetzgebungspaket in Kraft treten lassen, welches insgesamt aus vier teilweise aufeinander aufbauenden Verordnungen besteht:
  • Rahmenverordnung (Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) Nummer 549/2004) zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums;
  • Flugsicherungsdienste-Verordnung (Verordnung EG Nummer 550/2004) zur Definition von gemeinsamen, einheitlichen Regeln für die Ausführung von Flugsicherungsdiensten;
  • Luftraum-Verordnung (Verordnung EG Nummer 551/2004) zur effizienteren integrierten Ordnung und Nutzung des einheitlichen europäischen Luftraums;
  • Interoperabilitäts-Verordnung (Verordnung EG Nummer 552/2004) zur Gewährleistung der Kompatibilität der Flugsicherungssysteme, Komponenten und Verfahren und zur koordinierten Einführung neuer Technologien.
Da die erhofften Fortschritte im Bereich der Integration des europäischen Luftraums sowie der Steigerung der Kosteneffizienz der Flugsicherungsdienste zunächst ausblieben, hat die Europäische Kommission im Jahr 2009 das SES-II-Verordnungspaket beschlossen. Wesentliche Bestandteile dieses sogenannten Aviation Packages sind:
  • die Einführung eines Leistungssystems (Verordnung der Europäischen Union (EU) Nummer 691/2010) für Flugsicherungsdienste in den Bereichen Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Kapazität und Kosteneffizienz;
  • die Etablierung eines Netzwerkmanagers (Verordnung EU Nummer 677/2011), der die Luftraumgestaltung optimieren und Verkehrsflüsse zentralisiert organisieren und steuern soll. Diese Funktion wird seit 2011 durch EUROCONTROL ausgeführt;
  • die Verordnungen EG Nummer 1070/2009 sowie EU Nummer 176/2011, die die Einrichtung funktionaler Luftraumblöcke (Functional Airspace Blocks, FABs) beschleunigen sollen. Die FABs sollen dazu führen, dass sich die Flugbewegungen besser an den eigentlichen Verkehrsflüssen orientieren können und nicht mehr so stark an den Nationalstaatsgrenzen.
Aufbauend auf den beiden ersten SES-Verordnungspaketen hat die Europäische Kommission im Jahr 2013 ein aktualisiertes Verordnungspaket SES 2+ vorgeschlagen. Nachdem sich der EU-Rat nur teilweise auf den Vorschlag einigen konnte, es kam zu Uneinigkeiten zwischen Großbritannien und Spanien, die sich durch den Brexit jedoch von selbst lösten, hat die EU-Kommission den Vorschlag nochmals überarbeitet. Der Rat und das Parlament haben ihre Standpunkte zum überarbeiteten Vorschlag bezogen, sodass die Verhandlungen beginnen können. [Nies21]

Mit der Verordnung EG Nummer 219/2007 ist das SESAR-Forschungs- und Entwicklungsprogramm als technischer Pfeiler des SES eingeführt worden. Das Kürzel SESAR steht für Single European Sky ATM Research, wobei ATM wiederum für Air Traffic Management (Flugverkehrsmanagement) steht. Somit steht SESAR im Deutschen für Flugsicherungsforschung für den einheitlichen europäischen Luftraum. Es stellt ein wesentliches Element zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums dar und wird durch ein hierfür im Jahr 2007 gegründetes öffentlich-privates gemeinsames Unternehmen SESAR (SESAR Joint Undertaking) durchgeführt. Im SESAR Joint Undertaking sind die EU, EUROCONTROL sowie private Projektpartner aus der Luftfahrtbranche versammelt, um koordiniert an Lösungen für technische Herausforderungen zu forschen und somit die technische Modernisierung und Harmonisierung der europäischen Flugsicherungssysteme voranzutreiben.

Im Jahr 2015 bewertete die EU-Kommission den Stand der Zielerreichung der SES-Initiative als nicht zufriedenstellend [EuKom15a]. Der neu eingerichtete Netzwerkmanager erbringt zwar durch Koordinierungsmaßnahmen Leistungsvorteile im Gesamtsystem, jedoch nicht in dem Maße wie ursprünglich angestrebt. Immerhin wurde mit etwas Verzug die Einrichtung der Functional Airspace Blocks (FABs) abgeschlossen. Doch die Ziele dieser funktional organisierten Lufträume werden noch nicht erreicht. Beispielsweise werden weiterhin innerhalb des Functional Airspace Block Europe Central (FABEC) unterschiedliche nationale Flugsicherungsdienste wie Informations-, Navigations- und Ortungsdienste genutzt. Darüber hinaus verläuft die Technologieentwicklung und deren Implementierung im Rahmen des SESAR-Programms mit Verspätungen, sodass als Folge die Entwicklungsphase von ursprünglich 2020 bis Ende 2024 verlängert wurde [EU 721/2014].
Um die allgemeinen Ziele der SES-Initiative in höherem Maße zu erfüllen, formulierte der Rat der EU-Kommission im Jahr 2020 erneut Vorschriften und Ziele mit einem aktualisierten Vorschlag für das SES-II+ Gesetzgebungspaket. Bei den wichtigsten Zielen einigte der Rat sich darauf, dass die Reform der SES-Initiative die Sicherheit im europäischen Luftraum erhöhen, dem Kapazitätsbedarf gerecht werden und zur Verringerung der Emissionen beitragen sowie gleichzeitig kosteneffizient sein muss.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Luftverkehrspolitik (Stand des Wissens: 12.07.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?184144
Literatur
[EuKom15a] Europäische Kommission Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Fortschritte bei der Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums im Zeitraum 2012-2014, 2015/01
[Nies21] Niestadt Single European Sky 2+ package: Amended Commission proposal, 2021
[SESAR17] SESAR consortium Background on Single European Sky, 2017
Rechtsvorschriften
[EU 721/2014] Verordnung Nr. 721/2014 des Rates vom 16. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung Nr. 219/2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems
Glossar
SES
Single European Sky ist die Bezeichnung für ein Programm zur Harmonisierung der europäischen Flugsicherungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?478893

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 13:39:31