Deutsche Luftverkehrspolitik
Erstellt am: 06.02.2018 | Stand des Wissens: 07.05.2019
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Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Die Ziele der nationalen Luftverkehrspolitik Deutschlands umfassen Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Umweltschutz, Zuverlässigkeit, Bedarfsdeckung und internationale Zusammenarbeit [BMV03a, S.3]. Für die Umsetzung dieser Ziele verfügt der Staat über eine Reihe von Instrumenten finanzpolitischer, ordnungspolitischer und administrativer Art. Nach Pompl umfasst der Funktionsbereich der deutschen Luftverkehrspolitik sowohl die bewusste Gestaltung von Zielen und Instrumenten des Luftverkehrs als auch das bewusste Nichteingreifen in Teilbereiche des Luftverkehrs zur Erreichung gesamtwirtschaftlicher und unternehmensspezifischer Ziele [Pomp02].
Derzeit wird über eine Neuordnung des Luftverkehrs in Deutschland nachgedacht. Verschiedene Konzepte liegen bereits vor. Das aktuellste ist das Luftverkehrskonzept des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur von 2017 basierend auf einer Konzeptstudie, die im Jahr 2016 vorgelegt wurde [DIWE16, S.51ff]. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes ist die Flughafenplanung. Flughäfen galten früher in Deutschland als nicht wettbewerblich tätige Infrastrukturbetreiber, die im öffentlichen Interesse die Anbindung an den Luftverkehr ermöglichen sollten. Inzwischen haben sich die wichtigen Flughäfen jedoch zu privaten Unternehmen mit Gewinnorientierung gewandelt. Die bei einigen Flughäfen vorhandene oder zu vermutende Marktmacht führt auf die Problematik der Regulierung von Flughäfen.
Weitere zentrale Themen der aktuellen Luftverkehrspolitik sind die Besteuerung von Flügen, die Subventionierung von Flughäfen sowie die Internalisierung externer Effekte durch den EU-Emissionshandel. Hinzu kommt die aktuelle Problematik der Konkurrenz aus dem asiatischen Raum und der möglichen handelspolitischen Reaktionen darauf (auf europäischer Ebene).