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Nahverkehrsplan

Erstellt am: 18.10.2017 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Für die Sicherstellung und Bedienung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder bzw. die von den Ländern bestimmten Behörden - in der Regel die Aufgabenträger - verantwortlich. Der Aufgabenträger formuliert Ziele, welche normalerweise in einem Nahverkehrsplan hinterlegt werden. Darin werden auch Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Für die Aufstellung sind sowohl die vorhandenen Unternehmen als auch die Belange anderer Beteiligter, wie beispielsweise von Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräten, Verbänden, Fahrgastverbänden oder sensorisch eingeschränkten Fahrgästen, zu berücksichtigen. Die wesentlichen Elemente eines Nahverkehrsplans sind aus Abbildung 1 zu entnehmen.

Nahverkehrsplan.jpgAbb. 1:Wesentliche Elemente eines Nahverkehrsplanes
Die Gewährleistung der Mobilität ist nicht nur ein wichtiger Standortfaktor, sondern auch eine Grundvoraussetzung der gesellschaftlichen Teilhabe. Dem gegenüber stehen teilweise enorme Kosten, um die Daseinsvorsorge zu realisieren. Gerade im ländlichen Raum muss der ÖPNV des Öfteren mit hohen Zuschüssen subventioniert werden. Auch der demographische Wandel wirkt sich auf den ÖPNV auf, indem beispielsweise das Angebot an die alternde Gesellschaft anzupassen ist, das durchaus als eine Chance gesehen werden sollte. Konkrete Ansätze für den demographischen Wandel in der Nahverkehrsplanung sind in [Bu14] nachzulesen. Um dennoch in Zeiten knapper, kommunaler Kassen ein attraktives ÖPNV-Angebot anbieten zu können, sind die Maßnahmen in einem Nahverkehrsplan zu hinterlegen. Neben dem demographischen Wandel sind unter anderem auch der Schüler- und Tourismusverkehr zu beachten.
Ein Beispiel für aktuell und zukünftig steigende Fahrgastzahlen im ÖPNV liefert der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). In dem Einzugsgebiet wurde ein Masterplan bis 2020 entwickelt, der als regionaler Nahverkehrsplan alle Belange rund um den öffentlichen Nahverkehr der Region Frankfurt Rhein-Main behandelt. Dadurch sollen den Fahrgästen gute und nachhaltige Nahverkehrsleistungen angeboten und auch die gesetzlichen Grundlagen für langfristige Projekte berücksichtigt werden. Die Inhalte setzen sich unter anderem aus dem Leistungsangebot und der Schieneninfrastruktur, den Fahrzeugen, der Verkehrssituation, dem Wettbewerb und der Qualitätssicherung, dem Tarif und Vertrieb sowie der Kundeninformation und der Kommunikation zusammen. Die zu erwartenden Verkehrsströme sind auf verschiedenste Einflussfaktoren zurückzuführen. Neben der Bevölkerungsentwicklung spielen dabei Veränderungen in der Arbeitswelt als auch Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Veränderungen des Mobilitätsverhaltens eine wichtige Rolle.[Arn14]
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Organisation des ÖPNV (Stand des Wissens: 06.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?208400
Literatur
[Arn14] Arnold, Martin, Busch, Thomas Ein Plan für den Nahverkehr in der Region Rhein-Main, veröffentlicht in Der Nahverkehr, Ausgabe/Auflage 4/2014, alba-Verlag Berlin, 2014
[Bu14] Busch, Thomas, Blöcher, Peter Ansätze für den demographischen Wandel in der Nahverkehrsplanung, veröffentlicht in Der Nahverkehr, Ausgabe/Auflage 9/2014, alba-Verlag Köln, 2014
Glossar
Aufgabenträger
Aufgabenträger bestellen bei den Verkehrsunternehmen die im Rahmen der Daseinsvorsorge gewünschten Nahverkehrsleistungen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und dem straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Im SPNV sind seit Bahnreform und ÖPNV-Regionalisierung im Jahr 1995/96 anstelle des Bundes die Länder für die Planung, Organisierung und Finanzierung verantwortlich. In einigen Ländern sind die Aufgabenträger für das gesamte Land zuständig, wie in Bayern, in anderen betreuen sie regional abgegrenzte Gebiete, wie in Nordrhein-Westfalen. Teilweise wird die Aufgabenträgerschaft den Verkehrsverbünden zugewiesen, wie in Hessen.
Die Aufgabenträgerfunktion für den straßengebundenen ÖPNV ist den Landkreisen oder kreisfreien Städten zugeordnet.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?476201

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 16:05:45