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Einsatz von Buszügen in München

Erstellt am: 22.03.2017 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Der erfolgreiche Testbetrieb mit Buszügen im Sommer 2011 bewegte die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) zur Anschaffung von zehn Anhängerbussen, die seit Oktober 2013 im Linienbetrieb zum Einsatz kommen. Das Fahrzeugkonzept, das sich aus einem etwa 12 Meter langen Normalbus sowie einem etwa elf Meter langen Anhänger zusammensetzt, bietet für gut 130 Fahrgäste Platz. Gefahren werden die Buszüge vor allem im Norden Münchens, beispielsweise auch auf der MetroBus-Linie 53, der am stärksten ausgelasteten Buslinie der MVG.
Gerade zur morgendlichen Spitzenzeit, der vom Berufs- und Schülerverkehr geprägt ist, erhöhen die Anhänger zusätzlich das Platzangebot. Ist die Nachfrage nach dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht sehr groß, beispielsweise am Wochenende oder an Feier- und Ferientagen, bleiben die Anhänger im Betriebshof. Bei großen Volksfesten oder Sportereignissen kann die Kapazität angepasst werden.[MVG17]
Der Fahrzeugbestand wurde kontinuierlich ausgeweitet. Im Sommer 2016 bestand die Buszug-Flotte in München aus insgesamt 46 Fahrzeugen. Davon zählen 37 zum Bestand der MVG, die übrigen neun werden von privaten Bus-Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt. In den kommenden Jahren sollen weitere Anschaffungen auf etwa 100 Buszüge erfolgen, um dem zu erwarteten wachsenden Fahrgastaufkommen standhalten zu können.[SWM16,MVG16a]
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Größere Fahrzeuge im ÖPNV (Stand des Wissens: 22.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?266847
Literatur
[MVG16a] Der Buszug, 2016/03
[MVG17] Die neuen MVG-Buszüge sind da!, 2017
[SWM16] Buszug-Offensive, MVG nimmt weitere 15 Gespanne in Betrieb, 2016/07/29
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?470090

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 11:43:28