Forschungsinformationssystem des BMVI

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Feldversuch mit Lang-Lkw

Erstellt am: 17.02.2017 | Stand des Wissens: 17.02.2017
Auftraggeber / Förderer:   Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesregierung
Auftragnehmer:   Bundesanstalt für Straßenwesen
Laufzeit:   2012/01/01 bis 2016/12/31
Projektstand:   abgeschlossen
Webseite:   http://www.bast.de/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/v ...
Raumbezug:   Bundesrepublik Deutschland
Veröffentlichung:   [BASt16] Feldversuch mit Lang-Lkw
Sonstige Informationen:   Nach Auslaufen des Feldversuch wurde der Lang-Lkw Anfang 2017 in den streckenbezogenen Regelbetrieb überführt.
Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) einen Feldversuch mit Lang-Lkw durchgeführt. Der über fünf Jahre andauernde Feldversuch wurde durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wissenschaftlich begleitet. Die Vorgaben für den Feldversuch waren in der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) geregelt. Ein bundesweites, streckenbezogenes Positivnetz war für Lang-Lkw zur Datenerhebung und Analyse der Auswirkungen nutzbar. Wesentliche Ergebnisse des Feldversuchs sind unter anderem:

  • Zwei Lang-Lkw-Fahrten ersetzen drei Fahrten mit herkömmlichenLkw
  • Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15% und 25%
  • Kein erhöhter Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur
  • Keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße

Seit Dezember 2016 liegt der Abschlussbericht vor.
Glossar
Ansprechpartner
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesregierung
Bundesanstalt für Straßenwesen
Literatur
[BASt16] Irzik, Marco , Kranz, Thomas , Bühne, Jan-André, Glaeser, Klaus-Peter, Limbeck, Sigrid , Gail, Jost , Bartolomaeus, Wolfram , Wolf, Andreas , Sistenich, Christof, Kaundinya, Ingo , Jungfeld, Ilja, Ellmers, Uwe , Kübler, Janine, Holte, Hardy , Kaschner, Rolf Feldversuch mit Lang-Lkw, 2016/11
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
BASt Bundesanstalt für Straßenwesen
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?469044

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 13:58:59