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Marktreport SPNV 2015/16 - Ein Lagebericht zum SPNV in Deutschland

Erstellt am: 19.01.2017
Autoren:   BSL Transportation Consultants GmbH & Co. KG
Erscheinungsjahr / -datum:   2016
Herausgeber:   Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV
Zitiert als:   [BAGSPNV16]
Art der Veröffentlichung:   Internet-Quelle
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   Marktreport SPNV (19.01.2017)

Glossar

  • Schienenpersonennahverkehr
    Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?467611

Gedruckt am Dienstag, 23. April 2024 19:04:06