Rolle der Kommunen beim Parkraummanagement
Erstellt am: 20.05.2003 | Stand des Wissens: 11.11.2018
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Aufgabe von Städten und Gemeinden ist es, eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur mit einem höchstmöglichen Maß an Qualität im öffentlichen Raum zu sichern. Dazu zählen auch die Flächen für den ruhenden Verkehr. In diesem Bereich stehen den Kommunen mehrere Instrumentarien und Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- rechtliche Instrumente zur Durchsetzung und Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, Stellplatzbeschränkungen, Vergabe von Bewohnerparkausweisen
- regelnde Instrumente zur Parkraumbewirtschaftung, Einrichtung von Park & Ride-Anlagen und ähnlichen Anlagen
- steuernde Instrumente wie kollektive Parkleitsysteme, um beispielsweise unnötigen Parksuchverkehr zu vermeiden
Es ist zu beachten, dass mit Hilfe dieser Instrumente überwiegend Einfluss auf den öffentlich verfügbaren Parkraum genommen werden kann. Eine Möglichkeit zur Einflussnahme auf privaten Parkraum bildet die Ausschreibung von öffentlich zugänglichen, privaten Parkierungseinrichtungen. Hier kann, bei grundsätzlichem Bedarf, bereits im Ausschreibungsverfahren Einfluss genommen werden.
Die Planung eines neuen Parkraumkonzeptes sollte im Sinne einer Integrierten Verkehrsplanung erfolgen (siehe WLK Integrierte Verkehrsplanung). Dies beinhaltet auch, dass die öffentlichen Planungseinrichtungen sich im Vorhinein bereits abgestimmt haben sollten, welche Nutzungsdurchmischung und somit Verkehr in den Quartieren stattfinden soll. So können alle Bereiche und Beteiligte erreicht werden. Hierfür ist es notwendig, die Bevölkerung und Beteiligten zu befragen und gegebenenfalls von der Idee eines Parkraummanagements zu überzeugen, um die Maßnahmen zu einem Erfolg zu führen. Wird diese Strategie befolgt, kann eine ganzheitliche Umsetzung unter Berücksichtigung von Nachvollziehbarkeit und Einheitlichkeit besser verfolgt werden.
Aufgabe der öffentlichen Hand ist es, bei jeder Maßnahme die Öffentlichkeitsarbeit zu koordinieren, um in dem Zusammenhang vorhandene Kontakte zu beteiligten politischen Gremien (Bezirksausschüsse, Unterausschüsse, Stadtteilparlamente) optimal zu nutzen.