Förderung von Open-Access-Modellen
Erstellt am: 09.06.2015 | Stand des Wissens: 24.01.2019
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Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck
Investitionen in Breitbandinfrastruktur in Deutschland werden in zunehmendem Maße von einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure getätigt. Neben etablierten Telekommunikationsunternehmen investieren beispielweise Energieversorger, Stadtwerke oder regionale Kleinstanbieter in hochleistungsfähige Breitbandnetze der nächsten Generation ("Fiber To The Building" (FTTB), "Fiber To The Home" (FTTH)) [KrSc14].
Dies kann zu einem größeren Angebot als auch einer größeren Nachfrage auf der Vorleistungsebene der Breitbandinfrastruktur führen: Nicht mehr nur die Deutsche Telekom AG könnte ein Anbieter von Vorleistungen sein, sondern eine Vielzahl von Akteuren könnten Vorleistungen sowohl anbieten als auch Nachfragen, um eigene Infrastruktur sinnvoll auszunutzen beziehungsweise um neue Kunden zu erreichen.
Unter dem Begriff "Open Access" (Offener Zugang) werden deshalb Konzepte diskutiert, wie verschiedene Marktteilnehmer beim Auf- und Ausbau von Netzen der nächsten Generation sich wechselseitig freiwillig, transparent und diskriminierungsfrei zu angemessenen Preisen einen Zugang zu Infrastrukturelementen gewähren können. Unter einem solchen Szenario könnte beispielweise auch das bisher regulierte Unternehmen, die Deutsche Telekom AG, als Nachfrager von Vorleistungen auftreten [BNetzA11a]. Bisher gibt es allerdings noch keine feste Definition des Open-Access-Begriffs [KrSc14].
"Open Access"-Regeln sollen insbesondere die Profitabilität von Ausbauprojekten steigern, da sie die potentielle Netzauslastung durch Vergrößerung der Kundenbasis erhöhen können. Hierzu ist eine umfangreiche Standardisierung von technischen Schnittstellen und Prozessen (Interoperabilität) erforderlich. Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des ""Next Generation Access" (NGA) -Forums" zusammen mit Marktteilnehmer umfangreiche Eckpunkte, Musterverträge und technische Spezifikationen für mögliche Vorleistungsprodukte erarbeitet [BNetzA15e].