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Gefahrgutlogistik im Spannungsfeld gegensätzlicher Anforderungen

Erstellt am: 09.06.2015 | Stand des Wissens: 27.02.2023
Synthesebericht gehört zu:

Einen wesentlichen Teil des deutschen Transportaufkommens machen Gefahrguttransporte aus. Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 312,3 Millionen Tonnen Gefahrgüter befördert [Destatis21c, S. 6]. Dies entspricht 6,6% Prozent der insgesamt in 2018 auf deutschen Verkehrswegen transportierten Gütermengen [Dest20c]. Wichtige Begriffe der Gefahrgutlogistik sind im "Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter" (Gefahrgutbeförderungsgesetz [GGBefG]) definiert:

"Gefährliche Güter [im Folgenden synonym auch als Gefahrgüter bezeichnet] im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können" [GGBefG].

Die Beförderung von Gefahrgut im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes umfasst neben dem Vorgang der Ortsveränderung mittels Bahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen auch "die Übernahme und die Ablieferung des Gutes sowie zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung, Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (Verpacken und Auspacken der Güter, Be- und Entladen), das Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen, Beförderungsmitteln und Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter" [GGBefG]. Diese Prozesse bilden zusammen die Gefahrgutlogistik.

Zentrale Schutzziele in der Gefahrgutlogistik sind der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt. Aufgrund der von Gefahrgütern ausgehenden Risiken für Menschen und Umwelt unterliegt die Gefahrgutlogistik hohen, vom Gesetzgeber vorgegebenen, sicherheitsrelevanten Anforderungen. Dennoch sind unter Einhaltung aller relevanten Vorschriften bei der Gefahrgutlogistik auch wirtschaftliche Unternehmensziele von Bedeutung [ArIs08, S. 549]. Im Zusammenwirken von Schutzzielen, rechtlichen Regelungen und wirtschaftlichen Interessen entstehen daher Konflikte durch die unterschiedlichen Interessen der Akteure [ArIs08, S. 549].

Grundsätzlich können alle Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften als Gefahrengut oder Gefahrenstoff bezeichnet werden [ArIs08, S. 548]. In den dazugehörenden Gesetzen als auch in der Literatur findet sich keine eindeutige Unterscheidung. Aufgrund dessen ist eine Abgrenzung beider Begriffe durch den rechtlichen Kontext, in der die Betrachtung der Stoffe stattfindet, notwendig. Während das Gefahrgut den Gefahrgutvorschriften des Transportrechtes unterliegt [Bend13, S. 584] beschreibt der Begriff Gefahrstoff hingegen all diejenigen Stoffe die sich im Kontext des Lagerungsrechts befinden [ArIs08]. Das Gefahrgutrecht zielt darauf, Mensch und Umwelt vor den akuten Gefahren des (Gefahrgut-)Transports zu schützen. Das Gefahrstoffrecht bezieht sich hingegen auf die Minderung von Gefahren im direkten Umgang mit gefährlichen Stoffen, zum Beispiel während eines Produktionsprozesses [ArIs08, S.549].

Durch die unterschiedlichen Schutzziele von Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht kann es dazu kommen, dass ein Gefahrstoff nicht gleichzeitig ein Gefahrgut beim Transport darstellt (umgekehrt ist dies nie der Fall) oder dass eine andere oder ergänzende Kennzeichnung notwendig ist. Beispielsweise ist Benzol laut Gefahrgutrecht eine entzündbare Flüssigkeit, die mit dem Flammensymbol gekennzeichnet wird. Nach Gefahrstoffrecht muss Benzol bei der Lagerung zusätzlich als giftiger, krebserregender Stoff mit dem Totenkopfsymbol gekennzeichnet werden [GGBefG; GefStoffV; ArIs08, S. 548 ff.].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. T. Blecker
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Gefahrgutlogistik im Spannungsfeld gegensätzlicher Anforderungen (Stand des Wissens: 23.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?450386
Literatur
[ArIs08] Arnold, D., Isermann, H., Kuhn, A., Furmans, K., Tempelmeier, H. Handbuch Logistik, Ausgabe/Auflage 3., neu bearbeitete Auflage, Springer-Verlag / Berlin Heidelberg, 2008, ISBN/ISSN 3540729283
[Bend13] Herbert F. Bender Das Gefahrstoffbuch: Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nach REACH und GHS, Ausgabe/Auflage 4.Auflage, Wiley-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, 2013/08/23, ISBN/ISSN 9783527333974
[Dest20c] Statistisches Bundesamt (Hrsg.) Beförderungsmenge und Beförderungsleistung nach Verkehrsträgern, 2020/11/11
[Destatis21c] Statistisches Bundesamt (Hrsg.) Fachserie 8 Reihe 1.4 Verkehr - Gefahrguttransporte - Ergebnisse der Gefahrgutschätzung 2018, 2021/12/22
Rechtsvorschriften
[GefStoffV] Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
[GGBefG] Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter - Gefahrgutbeförderungsgesetz
Glossar
Benzol
Ist ein Vertreter der aromatischen Kohlenwasserstoffe. Es ist eine farblose, aromatisch riechende, brennbare Flüssigkeit, die sich nur wenig in Wasser löst. Benzol ist eindeutig blutschädigend, krebserregend, fruchtschädigend und erbgutverändernd. Vergiftungssymptome sind Reizwirkung auf Haut und Schleimhäute, Schwindel, Kopfschmerz, Brechreiz, Trunkenheitsgefühl und Euphorie (Benzolsucht).

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?450036

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 03:19:20