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Eisenbahn-Unfalluntersuchung
Jahresbericht 2010

Erstellt am: 04.06.2015
Autoren:   Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
Erscheinungsjahr / -datum:   2011
Veröffentlicht in:   Eisenbahn-Unfalluntersuchung-Bericht
Ausgabe / Auflage:   2011
Herausgeber:   Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
Verlag / Ort:  
  • / Bonn
Zitiert als:   [EUB11]
Art der Veröffentlichung:   'Graue' Literatur
Sprache:   deutsch
Sonstige Informationen:  
Der vorliegende Jahresbericht informiert über die Tätigkeiten der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) gemäß Richtlinie 2004/49/EG (Sicherheitsrichtlinie). Der Jahresbericht beinhaltet nur Informationen zu Untersuchungen, die gemäß § 5 Abs. 1 f Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Untersuchungsbehörde durchgeführt wurden.

Darüber hinaus beinhaltet der Jahresbericht Informationen über die im Berichtszeitraum ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen sowie Maßnahmen, die aufgrund ausgesprochener Sicherheitsempfehlungen durch die Beteiligten getroffen wurden.

Glossar

  • Allgemeines Eisenbahngesetz
    Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) regelt eine Vielzahl von Einzelheiten des öffentlichen Eisenbahnverkehrs und gilt für Eisenbahnen, nicht jedoch für Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen (zum Beispiel Bergbahnen).
Ansprechpartner
Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?449531

Gedruckt am Donnerstag, 18. April 2024 04:31:23