Forschungsinformationssystem des BMVI

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SMART-WAY: Mobile Navigation im ÖPNV - eine Projektdarstellung

Erstellt am: 12.02.2015
Erscheinungsjahr / -datum:   2012/08
Veröffentlicht in:   Nahverkehrspraxis
Ausgabe / Auflage:   07-08/2012
Verlag / Ort:   Fachverlag Dr. Helmut Arnold GmbH, Dortmund
Seiten:   36-37
Zitiert als:   [Smart12]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Projekt

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?443168

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 01:25:42