Trassenpreisgestaltung
Erstellt am: 27.08.2014 | Stand des Wissens: 17.12.2019
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Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Art der Kalkulation und die Zusammensetzung der Trassen- und Serviceentgelte im "Allgemeinen Eisenbahngesetz" (AEG) sowie in der "Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung" (EIBV) geregelt. Danach sind die Trassenentgelte in Höhe der Vollkosten zuzüglich einer marktüblichen Rendite zu kalkulieren. Sie setzen sich neben den kurzfristigen Grenzkosten (laufende Kosten für Trassenbenutzung) aus Aufschlägen für Umweltauswirkungen und Knappheitssituationen sowie einem Vollkostenzuschlag zusammen [AEG, § 14 Absatz 4 Satz 1; EIBV, § 21 Absatz 2 und 3]. Für das Schienennetz der DB Netz AG sind die Entgeltgrundsätze und -regelungen in den "Schienennetz-Benutzungsbedingungen" (SNB) des jeweiligen Jahres in Verbindung mit der dazu gültigen "Liste der Entgelte der DB Netz AG 2016 für Zugtrassen, Zusatz- und Nebenleistungen" (Trassenpreissystem, kurz TPS) festgesetzt.
Die "[...] SNB regelt die Entgeltgrundsätze für Pflicht-, Zusatz- und Nebenleistungen. Die konkreten Entgelte werden in der jeweiligen Liste der Entgelte für Zugtrassen der DB Netz AG genannt." [DBAG14e, S. 52] Entsprechend des TPS 2018 setzt sich das Trassenentgelt orientierend an der Grundlogik der EU-RIL 2012/35 zusammen aus
- unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs,
- Vollkostenaufschlag gemäß der Tragfähigkeit des betreffenden Segments
- und weiteren Komponenten (zum Beispiel Umwelt- oder Knappheitsaufschläge) [DBAG18, S. 3].
Die seit dem Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2012 auf der Relation Padborg (Dänemark) - Maschen (Zugbildungsbahnhof) und seit 2016 auch auf der Relation Hohe Schaar (Hafen Hamburg) - Maschen im Regelbetrieb verkehrenden sogenannten "überlangen Güterzüge" (Gesamtzuglänge bis zu 835 m) sind als "Regelverfahren" unter besonderen Beförderungsbedingungen möglich [DBAG12w, S. 6 ff.; Hein13a, S. 7]. "Die Trassenanmeldungen erfolgen grundsätzlich über das Trassenportal Netz (TPN) der DB Netz AG. Züge mit einer Gesamtzuglänge zwischen 741 Meter und 835 Meter müssen entsprechend der Vorgehensweise "außergewöhnliche Transporte (aT)" angemeldet werden" [DBAG14g].
Das TPS 2018 sieht die Einteilung der Züge auf dem DB-Netz in verschiedene Marktsegmente vor. Im Güterverkehr werden die Segmente anhand des Charakters der Verkehre unterschieden [DBAG18, S. 9]. Die Länge eines Zuges nimmt auf diese Einteilung jedoch keinen Einfluss, somit ist die Entgeltregelung unabhängig von der Zuglänge und bietet den Eisenbahnverkehrsunternehmen einen wirtschaftlichen Anreiz, die - bei Vollauslastung - rentableren [über]langen Güterzüge verstärkt anzubieten und zu betreiben. Für Standard-Züge belaufen sich die unmittelbaren Kosten auf 1,315 Euro je Trassenkilometer und das Entgeld auf 2,83 Euro pro Trassenkilometer. Lediglich bei Güterzügen mit einem Bruttogewicht von über 3.000 Tonnen wird der Zug als "sehr schwerer Zug" eingestuft und es fallen unmittelbare Kosten von 2,337 Euro pro Trassenkilometer sowie ein Entgeld von 4,05 Euro pro Trassenkilometer an [DBAG18, S. 11]. Dies ist bei der derzeitigen Pilotstrecke Padborg - Maschen jedoch nicht gegeben, da das Gesamtgewicht der 835 Meter langen Züge aus betriebstechnischen Gründen derzeit auf 2.300 Tonnen beschränkt ist [Bard13a].
Auch für die DB Netz AG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen lohnt sich diese Regelung. So kann sie beispielweise in Engpassbereichen mehr Trassennutzungen verkaufen. Insgesamt bleibt jedoch noch abzuwarten, ob sich die DB Netz AG die hohen Investitionskosten - aus den für überlange Güterzüge notwendigen Streckenertüchtigungsmaßnahmen - in Zukunft in Form von Preiserhöhungen für alle oder speziell für lange Güterzüge wieder zurückholen wird. In diesem Zusammenhang ist auch ein Kompromiss in der Anhebung der Entgelte für Serviceeinrichtungen (Anlagenpreise für Zugbildung von langen Güterzügen) der DB Netz AG denkbar.