Forschungsinformationssystem des BMVI

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Schneller Schienengüterverkehr

Erstellt am: 31.07.2014 | Änderungsdatum: 05.01.2018
Als schnellen Schienengüterverkehr (sSGV) werden Verkehre bezeichnet, die für die Geschwindigkeiten über 120 km/h zugelassen sind. Die Güterzüge des sSGV sind mit Leit- und Bremstechnik ausgerüstet, die auch im Schienenpersonenfernverkehr zum Einsatz kommt. Diese Angebotsform ist insbesondere im Kombinierten Verkehr (vor allem Seehafenhinterlandverkehr) anzutreffen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?434468

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 15:13:44