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Tätigkeitsbericht
Eisenbahnen 2012

Erstellt am: 12.06.2014
Autoren:   Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Homann, Jochen
Erscheinungsjahr / -datum:   2012/06/28
Ausgabe / Auflage:   2012
Herausgeber:   Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verlag / Ort:   Bonn
Zitiert als:   [BNetzA12]
Art der Veröffentlichung:   'Graue' Literatur
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   www.bundesnetzagentur.de (12.06.14)
Sonstige Informationen:  
Der Bericht gemäß § 14b Abs. 4 Allgemeines Eisenbahngesetz steht auf der Homepage der Bundesnetzagentur als Download (PDF-Format) zur Verfügung.

Glossar

  • Allgemeines Eisenbahngesetz
    Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) regelt eine Vielzahl von Einzelheiten des öffentlichen Eisenbahnverkehrs und gilt für Eisenbahnen, nicht jedoch für Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen (zum Beispiel Bergbahnen).
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?431987

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 01:41:53