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Fördermöglichkeiten von Mobilitätsmanagement

Erstellt am: 24.04.2014 | Stand des Wissens: 25.10.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Eine klassische Förderung durch die öffentliche Hand in Form von spezifischen Förderprogrammen und Projekten zu Mobilitätsmanagement ist sowohl auf der Bundes- als auch Länderebene verortet.
Zu nennen sind hier insbesondere das bundesweite Förderprogramm "mobil.gewinnt" des BMU und BMDV, das als Modellprojekt im Rahmen einer Förderrichtlinie zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement die Einführung oder Verstetigung eines Mobilitätsmanagements im betrieblichen Umfeld und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Beeinflussung der betriebsbedingten Mobilität im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zum Ziel hatte. Durch Mobilitätsmanagementmaßnahmen wurde versucht betriebsbedingte Personenverkehre zu vermeiden oder zu reduzieren, zu verlagern oder zu optimieren, um klima- und gesundheitsschädliche Umwelt- und Lärmemissionen einzusparen (vgl. [UBA22f, BAUM18]). Auf der Website des Modellvorhabens sind Informationen zu den einzelnen Projekten und Ansprechpartner abrufbar, sowie Fördermöglichkeiten zum betrieblichen Mobilitätsmanagement aufgelistet [BAUM18].

Auch auf Länderebene sind Förderprogramme angesiedelt. So bietet Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung einer verkehrsmittelübergreifenden Mobilität in Gemeinden [MVNRW19]. Die Zuwendungen können neben Gemeinden und Kommunen auch von anderen öffentlichen Körperschaften und Institutionen sowie privaten Unternehmen beantragt werden. Förderfähig sind dabei neben Mobilitätsmanagement auch Mobilitätskonzepte, wissenschaftliche Studien, Maßnahmen zur Digitalisierung, Mobilstationen und Quartiersgaragen [RBAR22].
Das Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg unterstützt mit dem Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) seit dem Jahr 2018 unter anderem Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs von und zu Betriebs- bzw. Behördenstandorten [VMBW22]. Die Unterstützung richtet sich an Unternehmen, Landesbehörden, kommunale Behörden und andere nicht wirtschaftlich tätige Organisationen.

Die öffentliche finanzielle Förderung von Mobilitätsmanagement ist in Deutschland insgesamt stark auf Projekte und Modellvorhaben mit begrenzter Dauer ausgelegt. Insbesondere die auf Investitionen ausgerichtete Fördertradition erschwert den Zugang zu Fördermitteln für Mobilitätsmanagement, da eine erfolgreiche Umsetzung die Schaffung dauerhafter Prozesse verlangt, die eher konsumtive statt investiver Ausgaben erzeugen (vgl.[BLEE19]). Insgesamt zeigt sich bisher ein Schwerpunkt bei der Förderung betrieblichen und behördlichen Mobilitätsmanagements.

Neben öffentlichen Förderprogrammen können folgende konkrete Möglichkeiten zur weiteren Förderung des Mobilitätsmanagements beitragen:
  • formelle und informelle planerisch-strategische Verankerung von Mobilitätsmanagement,
  • institutionelle Verankerung des MM durch Wirtschaftsförderung, ÖPNV-Aufgabenträger, Stadtentwicklung und Andere,
  • Auslobung von Wettbewerben und Preisverleihungen,
  • Audit- und Zertifizierungen,
  • Einsteiger- und Coaching-Programme,
  • Kostenfreie (Impuls-) Beratungen durch Kommunen und Länder sowie
  • steuerrechtliche Behandlung von Fahrtkostenzuschüssen und Stellplätzen: hier bestehen grundsätzlich diverse Anreizmöglichkeiten zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. [REUT2014, S. 12]


Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Mobilitätsmanagement (Stand des Wissens: 25.10.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?20082
Literatur
[BAUM18] B.A.U.M. Consult GmbH Mobil Gewinnt - Betriebliches Mobilitätsmanagement zahlt sich aus, 2018
[BLEE19] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Blees, Volker Mobilitätsmanagement - vollwertiges Instrument im Orchester der Verkehrsplanung? , veröffentlicht in Mobilitätsmanagement. Ansätze, Akteure, Ausblick. Informationen zur Raumentwicklung, Ausgabe/Auflage Heft 1/2019, Bonn, 2019
[RBAR22] Regierungsbezirk Arnsberg Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement , 2022
[REUT2014] Ulrike Reutter Mobilitätsmanagement: ein Beitrag zur Gestaltung einer nachhaltigen Mobilität, veröffentlicht in Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung, Ausgabe/Auflage 69. Ergänzungs-Lieferung, Herbert Wichmann Verlag, 2014/05, ISBN/ISSN 978-3-87907-400-6
[UBA22f] Umweltbundesamt Mobilitätsmanagement, 2022/09/26
[VMBW22] Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Förderprogramm B²MM (Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement), 2022
Rechtsvorschriften
[MVNRW19] Richtlinien zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM)
Glossar
Aufgabenträger
Aufgabenträger bestellen bei den Verkehrsunternehmen die im Rahmen der Daseinsvorsorge gewünschten Nahverkehrsleistungen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und dem straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Im SPNV sind seit Bahnreform und ÖPNV-Regionalisierung im Jahr 1995/96 anstelle des Bundes die Länder für die Planung, Organisierung und Finanzierung verantwortlich. In einigen Ländern sind die Aufgabenträger für das gesamte Land zuständig, wie in Bayern, in anderen betreuen sie regional abgegrenzte Gebiete, wie in Nordrhein-Westfalen. Teilweise wird die Aufgabenträgerschaft den Verkehrsverbünden zugewiesen, wie in Hessen.
Die Aufgabenträgerfunktion für den straßengebundenen ÖPNV ist den Landkreisen oder kreisfreien Städten zugeordnet.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
BMUV
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (bis 12/2013 BMU, bis 03/2018 BMUB und bis 12/2021 BMU)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?429878

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 06:54:37