Forschungsinformationssystem des BMVI

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Schockemöhle fährt Autoteile per Lang-LKW nach Bremen

Erstellt am: 18.03.2014
Erscheinungsjahr / -datum:   2014/02/04
Veröffentlicht in:   Deutsche Verkehrs-Zeitung
Ausgabe / Auflage:   Nr. 10
Zitiert als:   [DVZ14a]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   Deutsch

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?428341

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 14:08:38