Forschungsinformationssystem des BMVI

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Marktreport SPNV 2013

Erstellt am: 14.03.2014
Autoren:   BSL Transportation Consultants GmbH & Co. KG
Erscheinungsjahr / -datum:   2013/06
Herausgeber:   Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV
Zitiert als:   [BSL13]
Art der Veröffentlichung:   Studie
Sprache:   deutsch

Glossar

  • Schienenpersonennahverkehr
    Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?428047

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 09:59:33