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Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs - EAÖ

Erstellt am: 04.03.2014
Autoren:   Dittemer, T.
Benzig, H.-P.
Besier, S.
Deutsch, V.
Dietrich, O.
Graf, K.
Groneck, C.
Heidenreich, S.
Huber, F.
Knöller, T.
Neukirch, A.
Nickel, B. E.
Schweig, K.-H.
Seyboth, A.
Stephan, L.
Zweibrücken, K.
Erscheinungsjahr / -datum:   2013
Ausgabe / Auflage:   FGSV-Nr. 289
Herausgeber:   Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.
Verlag / Ort:   FGSV Verlag, Köln
Seiten:   100
Zitiert als:   [EAÖ13]
Art der Veröffentlichung:   Monographie
Sprache:   deutsch
ISBN oder ISSN:   978-3-86446-054-8
Sonstige Informationen:  
Die "Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs" (EAÖ), Ausgabe 2013, ersetzt die EAÖ, Ausgabe 2003.

Die EAÖ, Ausgabe 2013, basieren insbesondere auf:


- der "Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen" (BOStrab)

- dem Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (insbesondere den "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" - RASt 06)

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
  • Personenbeförderungsgesetz
    Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen (Obussen) oder Kraftfahrzeugen im Linien- und Gelegenheitsverkehr. Die Novelle des PBefG schafft einen Rechtsrahmen für neue digitale Mobilitätsangebote und berücksichtigt stärker die Belange des Klimaschutzes, der Verkehrseffizienz und die Erreichbarkeit im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse. Des Weiteren sind im PBefG Vorgaben zur Wahrung von sozialen Standards zugunsten der Beschäftigten verankert.
  • BOStrab
    Die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen Kurztitel Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) regelt in der Bundesrepublik Deutschland den Bau und Betrieb von Straßenbahnen sowie weiteren ober- und unterirdischen Bahnen, die nicht von der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung gedeckt werden.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?427435

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 06:12:36