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Situation der Standardisierung in der batteriebetriebenen Elektromobilität

Erstellt am: 28.02.2014 | Stand des Wissens: 01.12.2023
Synthesebericht gehört zu:

Das Systemgut (batteriebetriebene) Elektromobilität lässt sich in verschiedene Subsysteme unterteilen (siehe Abbildung 1). Zentrale Güter können den Systemen Batterie und Fahrzeug, dem Verkehrssystem (mit Straße und Parkraum), sowie dem energiewirtschaftlichen System (Netz und Erzeugung) zugeordnet werden. Ladeinfrastruktur lässt sich als Schnittstelle zwischen den Subsystemen einordnen.

Schnittstellen_Ladeinfrastruktur.jpgAbb. 1: Subsysteme des Systemguts Elektromobilität (eigene Darstellung)
Das Angebot des Systemguts setzt ein Angebot von den einzelnen zentralen Gütern voraus [Beck11c]. Für die Bereitstellung von Systemgütern ist weiterhin Kompatibilität zwischen den einzelnen Teilleistungen erforderlich. Um Kompatibilität zwischen den einzelnen Teilleistungen herzustellen, sind deren Schnittstellen mit entsprechenden (Kompatibilitäts-) Standards auszugestalten um eine effiziente Bereitstellung des Gesamtsystems Elektromobilität zu gewährleisten.
Grundsätzlich lassen sich proprietäre und offene Standards unterscheiden. Proprietäre Standards sind durch einen Akteur oder Eigentümer gekennzeichnet, der über die Verwendung des Standards entscheiden kann. Beispielsweise kann der Eigentümer des Standards Entgelte für die Verwendung verlangen oder Akteure von der Verwendung ausschließen [SWAN00, S. 5]. Demgegenüber können offene Standards grundsätzlich von allen Akteuren verwendet werden. Außerdem lassen sich verschiedene Standardisierungsprozesse unterscheiden, wie wettbewerbliche Prozesse, die häufig zu proprietären Standards führen, sowie Kooperationen in Standard-Komitees, die in der Regel eher zu offenen Standards führen. Neben diesen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die öffentliche Hand einen Standard festlegt, was insbesondere relevant ist, wenn die Etablierung eines (offenen) Standards aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vorteilhaft erscheint. Dabei kann die öffentliche Hand zu Beginn eines Standardisierungsprozesses einen eigenen Standard definieren oder auf bestehende Standards zurückgreifen.
Aspekte der Standardisierung im Kontext der Elektromobilität sind die Entwicklungen der Stecker und Kabel einerseits, sowie der Kommunikation zwischen Ladesäule und Fahrzeug andererseits, auf die jeweils in gesonderten Syntheseberichten detaillierter eingegangen werden soll.
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Grundlagen der Elektromobilität (Stand des Wissens: 08.12.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?426933
Literatur
[Beck11c] Beckers, Thorsten, Reinke, Justus, Gizzi, Florian Elektromobilität als Systemgut und die Herausforderung des Infrastrukturaufbaus, 2022
[SWAN00] Swann, P.G. Ökonomie der Normung, 2000/12/11
Weiterführende Literatur
[Rein14] Justus Reinke Bereitstellung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge - Eine ökonomische Analyse, 2014
Glossar
Elektromobilität
Die Elektrifizierung der Antriebe durch Batterie- und Brennstoffzellentechnologien. Im Kontext des "Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität" wird der Begriff auf den Straßenverkehr begrenzt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Personenkraftwagen (Pkw) und leichte Nutzfahrzeuge, ebenso werden aber auch Zweiräder (Elektroroller, Elektrofahrräder) und Leichtfahrzeuge einbezogen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?426748

Gedruckt am Mittwoch, 24. April 2024 01:36:56