Relevante Telematikstandards und Standardisierungsinitiativen bei Gefahrguttransporten
Erstellt am: 25.11.2013 | Stand des Wissens: 01.04.2020
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Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck
Für eine zunehmende Nutzung von Telematikanwendungen beim Transport von Gefahrgütern ist es erforderlich, bereits vorhandene Industriestandards anzupassen beziehungsweise neue Normen oder Standards zu erarbeiten. Dabei ist die Sicherstellung einer möglichst hohen Interoperabilität zwischen Systemen, Anwendungsbereichen und Regionen zu beachten, um Insellösungen zu vermeiden [Albr12].
Standardisierungsinitiativen für die einzelnen Einsatzfelder in der Gefahrgutdomäne werden nicht nur von Normungsorganisationen wie der "Internationalen Standardisierungsorganisation" (ISO) oder dem "Comité Européen de Normalisation" (CEN) vorangetrieben, sondern auch von entsprechenden Organisationen wie der "Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung" (IATA) oder dem "Zentrum der Vereinten Nationen für Handelserleichterungen und elektronische Geschäftsprozesse" (UN CEFACT).
Eine Vereinheitlichung der Standardisierungsinitiativen erscheint gegenwärtig problematisch, da es bisher bereits bei der gemeinsamen Sicht auf den Begriff Intelligente Verkehrssysteme (ITS) unterschiedliche Ansichten gibt. Allerdings erleichtern einige allgemeine Industriestandards die Datenerfassung, -übermittlung und -verarbeitung. Beispielhaft zu nennen sind die im Zuge des pan-europäischen elektronischen Notrufs "emergency Call" (eCall) geschaffenen europäische Standards [Albr12] oder der Standard "United Nations Electronic Data Interchange For Administration, Commerce and Transport" (UN/EDIFACT), welcher sich dem internationalen, elektronischen Datenaustausch widmet [UNECE19]. Auf weitere wird im Synthesebericht "Technologie- und Industriestandards zur Überwachung von Gefahrguttransporten" genauer eingegangen.
Derzeit regeln vorrangig regionale Abkommen für die verschiedenen Verkehrsträger die Grundlagen für Gefahrguttransporte und bilden somit die Basis für verkehrstelematische Anwendungen in der Gefahrgutlogistik. Für Europa sind dies
- das Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) [ADRa],
- das Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) [ADN],
- die Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) [RIDa].
Diese werden durch nationale Abkommen in nationales Recht umgesetzt. Auf bestehende europäische und nationale Regelungen wird im Synthesebericht "Regionale Abkommen zur Beförderung gefährlicher Güter" detaillierter eingegangen.