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Nichtöffentliche Bahnen

Erstellt am: 24.11.2013 | Änderungsdatum: 25.11.2013
Nichtöffentliche Bahnen sind nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen), die ausschließlich durch den Eigentümer genutzt werden. Dazu zählen bspw. Werksbahnen die ausschließlich auf privaten Betriebsgelände (z. B. Braunkohletagebau, Stahlwerk) im Einsatz sind. Sie unterscheiden sich von den öffentlichen Bahnen, die von jedermann nutzbar sind.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?421643

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 20:03:24