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Rechtsformen des Carsharing

Erstellt am: 10.07.2013 | Stand des Wissens: 12.01.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Das Carsharing-Konzept ist nicht auf eine bestimmte Organisationsform angewiesen. Es haben sich folgende Rechtsformen als praktikabel herausgestellt [BAST04b]:

Eingetragener Verein (e.V.):
Diese Rechtsform wird vor allem in der Gründungs- und Aufbauphase gewählt, da auf diese Weise eine einfache und unbürokratische Gründung möglich ist. Zudem besitzen die Mitglieder Mitbestimmungsmöglichkeiten [Pesc96, S. 56f]. Bei Wachstum einer Carsharing-Organisation (CSO) wird oft in eine andere Rechtsform gewechselt [Pesc96, S. 56f; Stutz01, S. 68f; Kell00, S. 110].

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
Insbesondere CSO mit einem größeren Nutzerkreis arbeiten als GmbH. Sie wird vor allem von mittleren und größeren Carsharing-Unternehmen gewählt [Stutz01, S. 68f].

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
Diese Rechtsform kann eine Grundlage für eine CSO sein [BAST04b].

Aktiengesellschaft (AG):
Sie beschreibt die typische Form einer Großunternehmung, bei der Aktionäre am Grundkapital beteiligt sind [Kell00, S. 111]. 2003 wurden nur fünf Prozent der CSO unter dieser Rechtsform geführt [BAST04b].

Eingetragene Genossenschaft (e.G.):
Zweck dieses Zusammenschlusses ist nicht eine Gewinnerzielung, sondern Selbsthilfe und gegenseitige Förderung [Pesc96, S. 57]. In der Schweiz wurde im Gegensatz zu Deutschland öfter auf die Form einer Genossenschaft zurückgegriffen [Kell00, S. 112].

Mittlerweile sind fast alle größeren Anbieter in Form einer AG oder GmbH organisiert, während vor allem die kleineren Anbieter als Verein geführt werden. Die Entwicklung von einem Verein bis zum Unternehmen im Carsharing kann grob in vier Phasen unterteilt werden:
  • ehrenamtliche Arbeit in Form eines Vereins,
  • Übergangsphase ab sechs Fahrzeugen,
  • Konsolidierungsphase ab 15 Fahrzeugen und
  • Unternehmensphase [Stutz01].
Es ist eine Relation zwischen der Rechtsform der CSO und Raumkategorien festzustellen. Kapitalgesellschaften mit Carsharing-Angeboten breiten sich eher in urbanen Regionen aus, da aufgrund der größeren Bevölkerungsdichte (beziehungsweise Kundendichte) Gewinne schneller lukriert werden können. Eingetragene Vereine mit Carsharing-Angeboten operieren in städtischen, verstädterten sowie ländlichen Gebieten, aber überwiegend nur in einem räumlich begrenzten Gebietstyp. 15 Prozent der CSO sind in mehr als einem Gebietstyp tätig. Je ländlicher und kleiner die Region, desto weniger profitorientierte Carsharing-Angebote existieren dort [Rid18a].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Carsharing (Stand des Wissens: 20.02.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?56435
Literatur
[BAST04b] Loose, Willi , Mohr, Mario , Nobis, Claudia , et al. Bestandsaufnahme und Möglichkeiten der Weiterentwicklung von Car-Sharing, veröffentlicht in Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Ausgabe/Auflage Verkehrstechnik Heft V 114, Wirtschaftsverlag NW, Bergisch Gladbach, 2004/07, ISBN/ISSN 3-86509-144-X
[Kell00] Keller, Thomas Entwicklung und Potential von organisiertem Car-Sharing in Deutschland, Österrreich und der Schweiz, veröffentlicht in IVS-Schriften, Ausgabe/Auflage 9, Österreichischer Kunst- und Kulturverlag, 2000, ISBN/ISSN 3-85437-198-5
[Pesc96] Pesch, Stephan Car-Sharing als Element einer Lean Mobility im Pkw-Verkehr - Entlastungspotentiale, gesamtwirtschaftliche Bewertung und Durchsetzungsstrategien, veröffentlicht in Buchreihe des Instituts für Verkehrswissenschaft an der Universität Köln, Verkehrs-Verlag J.Fischer, Düsseldorf, 1996, ISBN/ISSN 3-87841-086-7
[Rid18a] Grausam M.;, Herdtle C.;, Müller U.;, Parzinger G.;, Rid W.; Carsharing in Deutschland - Potenziale und Herausforderungen, Geschäftsmodelle und Elektromobilität, Ausgabe/Auflage 2018, Springer Vieweg , 2018, ISBN/ISSN 978-3-658-15906-1
[Stutz01] Stutzbach , Raabe , Pfriem , Becker Machbarkeitsstudie zum Forschungsvorhaben "Carsharing in der Fläche", Oldenburg/Dresden, 2001
Weiterführende Literatur
[KrSa01] Krämer, Christine , Saretzki, Ute Das "öffentliche" Auto Kooperationen zwischen ÖPNV und CarSharing, 2001
Glossar
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?412292

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 01:35:43