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Erreichbarkeit und Lage der Carsharing-Stationen

Erstellt am: 09.07.2013 | Stand des Wissens: 10.01.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Carsharing ist ein Bestandteil der heutigen Mobilitätswelt und erfährt in Deutschland einen stark wachsenden Zuspruch [Bund16]. Dabei wird die Erreichbarkeit und Lage der Stationen als kritischer Erfolgsfaktor gesehen [LiFE13].

Carsharing profitiert von einer "positiven" Erreichbarkeit (Vorzugsparken, Parkerleichterungen durch vorreservierte Parkplätze) und einer andauernden Gebrauchstauglichkeit ausgewiesener Parkflächen.

Das Carsharing-Gesetz [CsgG] schafft die Rechtsgrundlage, um Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum aufzustellen. Stationsbasierte Anbieter müssen darauf achten, dass ein Carsharing-Stellplatz im Gegensatz zum Free-Floating Angebot eine feste Zuordnung erhält [Bund16]. Bei dem Free-Floating kann es passieren, dass zum gewünschten Zeitpunkt kein Carsharing-Fahrzeug in der Nähe zur Verfügung steht. Im Voraus kann auch kein Fahrzeug gebucht werden. Das stationsbasierte System lässt im Voraus eine Buchung eines Fahrzeuges zu und das Fahrzeug steht immer an einer festen Carsharing-Station.

In der Regel gelangen die Kunden in München an die Carsharing-Stellplätze zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Manche nutzen auch den öffentlichen Nahverkehr, um zu der Station zu kommen [MVV12].

Ein Ziel der Anbieter ist es auch zukünftig Carsharing-Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen, Laden- und Arbeitsplätzen sichtbar im öffentlichen Raum bereitzustellen [ivm17].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Carsharing (Stand des Wissens: 20.02.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?56435
Literatur
[Bund16] Deutscher Bundestag (Hrsg.) Intelligente Mobilität fördern - Rechtssichere Regelung zur Ausweisung von Carsharing-Stationen schaffen, 2016/02/24
[ivm17] In­te­grier­tes Verkehrs- und Mo­bi­li­täts­ma­nage­ment Re­gion Frank­furt Rhein­Main (Hrsg.) CARSHARING für die Region Frankfurt RheinMain. Handlungsempfehlungen für Kommunen. , Ausgabe/Auflage Schriftenreihe der ivm | Nr.4, 2017
[LiFE13] Leibniz Forschungszentrum Energie 2050 (Hrsg.) Optimierung von Car Sharing Stationen, 2013/10/09
[MVV12] Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) (Hrsg.) Klassisches CarSharing und ÖPNV in den MVV-Landkreisen - eine Win-Win-Beziehung, 2012/06/23
Rechtsvorschriften
[CsgG] Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)
Glossar
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?412179

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 08:19:58