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Neue Bedingungen für die Wettbewerbsordnung in Containerschifffahrt und Häfen

Erstellt am: 14.04.2003 | Stand des Wissens: 20.10.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn

Mit der Entwicklung des Containerverkehrs ist es in Schifffahrt und Häfen zu einem verstärkten Wettbewerb gekommen. Durch Konzentration und Konsolidierung haben sich einerseits große Schifffahrtskonzerne und andererseits weltweite Allianzen in der Containerlinienschifffahrt gebildet, neben denen die seit Jahrzehnten existierenden Linienkonferenzen und Konsortien stark an Bedeutung verloren haben [UNCTAD18, S. 49]. Dem gegenüber steht die wachsende Marktmacht von Großverladern, die in weltweite Konzerne eingebunden sind.
Ursache für die Bildung von Allianzen unter den Containerreedereien ist zum einen der steigende Kostendruck und zum anderen das Größenwachstum von Containerschiffen. Mit dem Einsatz größerer Schiffe wachsen der Organisationsaufwand und der notwendige Kapitaleinsatz, um die vom Markt geforderten Abfahrtsfrequenzen in komplexen Netzen anbieten zu können. Gleichzeitig sind Veränderungen hinsichtlich der Kommunikation, Koordination und Kooperation entlang der transportlogistischen Wertschöpfunskette zu erwarten. Die transportlogistische Wertschöpfungskette könnte sich dahingehend verschieben, dass umschlags- und transportlogistische Dienstleistungen nicht nur von den bisherigen Akteuren, wie beispielsweise Reedereien oder Hafenspeditionen, sondern auch von Kommunikationsunternehmen oder Informationsanbietern geleistet werden. Um diesem Leistungsdruck standhalten zu können, kommt es zu Kooperationen oder Fusionen der Reedereien mit zuvor genannten Unternehmen  [WisB19, S. 5].
Die Zunahme des Hafenwettbewerbes ist wesentlich auch auf das Schiffsgrößenwachstum zurückzuführen. In Folge des Einsatzes größerer Schiffe werden weniger Häfen angelaufen, so dass der Kampf um die Position eines Hubports zunimmt. Auswahlkriterien für diese Position sind unter anderem die see- wie auch landseitige Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, ausreichend Umschlag- und Lagerkapazitäten sowie der kostengünstige Umschlag für die Reedereien. Um im nationalen wie auch internationalen Wettbewerb bestehen zu können, sind die Häfen gezwungen, auf alle diese Kriterien einzugehen, da sonst die Gefahr besteht, dass die Reeder zu anderen Anlaufhäfen wechseln [WisB19, S. 4].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Neue Bedingungen für die Wettbewerbsordnung in Containerschifffahrt und Häfen (Stand des Wissens: 20.10.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?286713
Literatur
[UNCTAD18] United Nations Conference on Trade and Development (Hrsg.) Review of Maritime Transport 2018, United Nations Publications, 2018/10, ISBN/ISSN 978-92-1-112928-1
[WisB19] Wissenschaftlicher Beirat Internationales Verkehrswesen (Hrsg.) Chancen der Digitalisierung für die deutschen Seehäfen nutzen und Investitionen in die Infrastruktur optimieren
, Trialog Publishers Verlagsgesellschaft, Baiersbronn, 2019/01
Glossar
Hub Der Begriff Hub kommt vom englischen Begriff "Hub and Spoke", was im Deutschen "Nabe und Speiche" entspricht. Der Hub dient als Sammel- und Knotenpunkt für Hauptverkehrswegen für den Umschlag und die Zusammenfassung von Warenströmen in alle Richtungen, d.h. zur Warenübergabe an regionale Verteiler. Im Postwesen handelt es sich bei Hubs häufig um Paketzentren. Die Transportmittel zur weiteren Beförderung der Sendungen variieren (Schiffe, Flugzeuge, Lkw).
Linienkonferenzen Linienkonferenzen sind eine seit langer Zeit typische Kooperationsform der Linienschifffahrt. Sie sind ein ständiges Gremium von Reedereien für ein abgegrenztes Fahrtgebiet und vereinbaren intern Tarife und Bedingungen, oft auch Kapazitäten und Frequenzen. Zu unterscheiden ist zwischen offenen und geschlossenen Linienkonferenzen. Offene Konferenzen nehmen beitrittswillige Reedereien auf, geschlossen erst nach Zustimmung der Konferenzmitglieder (daher auch "regulierte" Konferenz). Die EU-Gruppenfreistellung vom allgemeinen Kartellverbot wurde durch den Wettbwerbsrat 2006 mit Wirkung 10/2008 aufgehoben. Preisvereinbarungen und Kapazitätsregulierung sind verboten, wie zuvor bereits im US-Verkehr.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?41191

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 13:29:10