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Ausstattung von Zugangsstellen zum Regionalverkehr

Erstellt am: 11.04.2013 | Stand des Wissens: 31.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Die Ausstattung einer Zugangsstelle zum Regionalverkehr richtet sich nach ihrer Bedeutung und Lage und der damit verbundenen  Frequentierung durch Fahrgäste. Sie reicht von der Mindestausstattung bei Busverkehren mit Zeichen 224 gemäß StVO sowie Liniennummer und Name des Unternehmers gemäß [BOKraftb] bis hin zu Wetterschutzeinrichtungen, Beleuchtung und dynamischen Fahrplaninformationen. Fahrpläne müssen leicht verständlich gehalten sein und die Schriftgröße muss so gewählt werden, dass sie gut lesbar sind. Wetterschutzhäuschen sind idealerweise mit einer eigenen Beleuchtung ausgestattet, mindestens sollten sie im Bereich der Straßenbeleuchtung liegen.
In [KiTsa07] werden Haltestellen im Zusammenhang mit ihrer Ausstattung in 3 Typen unterschieden, für die folgende Zielvorgaben vorgeschlagen werden:

Ausstattung.jpg
Abb. 1: Zielvorgaben zur Ausstattung von Haltestellen im ländlichen Raum nach [KiTsa07]
Im klassischen Linienbetrieb genügt laut [KiTsa07] bei geringer Haltestellenbelastung eine mittlere Ausstattung, bei entsprechend hoher Belastung ist jedoch die Vollausstattung zu fordern.
Im Richtungsbandbetrieb, bei dem Haltestellen abseits der direkten Linienverbindung nur bei Nachfrage angefahren werden, genügt für selten bediente Haltestellen die einfache Ausstattung, häufiger bediente oder die bei jeder Fahrt angefahrenen Haltestellen sollten mindestens die mittlere Ausstattung, stark belastete Haltestellen die Vollausstattung erhalten.

Sowohl im Linien- als auch im Richtungsbandbetrieb sind in größeren Orten die Zugangsstellen mit höherem Fahrgastaufkommen und Verknüpfungspunkte, vor allem bei Verknüpfungen mit anderen Verkehrssystemen, mit der Vollausstattung auszurüsten.

Bei nachfragebedienten Haltestellen im Richtungsband- oder Sektorenbetrieb ist auf den Aushang eines Fahrplans zu verzichten, damit nicht der Eindruck einer ständig bedienten Haltestelle entsteht. Stattdessen ist ein Hinweis auf den nachfragegesteuerten Betrieb mit Angabe von Takt und Betriebsdauer anzubringen sowie die Telefonnummer für die Anmeldung deutlich darzustellen [KiTsa07].

An größeren Verknüpfungspunkten sind an zentraler Stelle eine Abfahrtstafel mit deutlich lesbaren Angaben zu Liniennummer, Fahrtziel, Abfahrtsposition und -zeit und an den Bus- oder Bahnsteigen gut erkennbare Nummern sowie an den einzelnen Abfahrtpositionen Fahrtzielanzeiger mit Angabe der nächsten stattfindenden Fahrt(en) anzubringen. Je nach verkehrlicher Bedeutung und Ausstattung der Umgebung gehören Wetterschutz, Sitzgelegenheiten, Notrufsäulen, Kundencenter, Gepäckschließfächer, Sanitäranlagen und Einkaufsmöglichkeiten zur Einrichtung [Stuv12].

In Nahverkehrsplänen (z. B. Ludwigshafen) sowie in Richtlinien der Verkehrsverbünde zu den Haltestellenausstattungen (z.B. Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) können den definierten Haltestellenkategorien entsprechend geforderte Mindestausstattungen zugeordnet sein.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Zugangsstellen und -wege zum ÖPNV (Stand des Wissens: 01.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?409212
Literatur
[KiTsa07] Kirchhoff, Peter, Tsakarestos, Antonios Planung des ÖPNV in ländlichen Räumen, Ausgabe/Auflage 1. Auflage, B.G. Teubner Verlag / Wiesbaden, 2007, ISBN/ISSN 978-3-8351-0227-9
[Stuv12] Boenke, Dirk Dr.-Ing., Girnau, Günter Prof. Dr.-Ing. Dr. Ing. E. h., u.a. Barrierefreier ÖPNV in Deutschland, Ausgabe/Auflage 2., vollständig überarb. und erw. Aufl., Düsseldorf / Alba Fachverlag, 2012/08, ISBN/ISSN 978-3-87094-4
Rechtsvorschriften
[BOKraftb] BOKraft
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Glossar
StVO Die Straßenverkehrsordnung  legt Regeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer fest und bildet somit eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?409048

Gedruckt am Donnerstag, 18. April 2024 19:22:38