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Arten und Lage von Zugangsstellen zum Regionalverkehr

Erstellt am: 11.04.2013 | Stand des Wissens: 11.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Die Mehrzahl der Zugangsstellen zum Regionalverkehr kann zwei Arten zugeordnet werden, einfachen Haltestellen für Busse im Straßenraum sowie straßenunabhängigen Bahnhöfen und Haltepunkten für Regional- oder S-Bahnen. In größeren Orten, an Schulen oder an Verknüpfungspunkten sind im Interesse von Sicherheit und Aufenthaltsqualität zunehmend auch Bushaltestellen außerhalb des öffentlichen Straßenraumes oder an Nebenfahrbahnen angeordnet.
Angesichts der häufig dispersen Besiedlung erfordert das Festlegen der Lage von Zugangsstellen zum Regionalverkehr oft Kompromisse zwischen den Interessen des Quell- und Zielverkehrs einerseits und des Durchgangsverkehrs andererseits. Besonders im Schülerverkehr muss zwischen Fußweglänge und Beförderungszeit abgewogen werden. Siedlungsschwerpunkte sollten, sofern möglich, in einem Radius von 400 bis 600 Meter um die Zugangsstellen liegen. Oft ist es zweckmäßig, nur häufig nachgefragte Zugangsstellen fest zu bedienen, die übrigen nur bei Bedarf. Weitere Ausführungen enthält die Wissenslandkarte Differenzierte Bedienung auf dem Lande.
In Ortslagen mit parkenden Fahrzeugen am Straßenrand empfiehlt sich das Vorziehen des Fußwegs zur Fahrbahn zu einem Buskap [KiTsa07].
An stark befahrenen anliegerfreien Hauptverkehrsstraßen ist die Busbucht als Haltestellenform vorzuziehen, um den fließenden Verkehr während des Haltevorganges nicht zu beeinträchtigen [KiTsa07]. Dies kann jedoch aufgrund des Wiedereinordnens zu Zeitverlusten führen.
An geringer belasteten Straßen sowohl inner- als auch außerorts  erscheint die Haltestelle auf dem Fußweg oder auf einer befestigten Fläche am Straßenrand als geeignetste [KiTsa07] und einfachste Variante.

Der Schülerverkehr nimmt in der Region im Allgemeinen einen weitaus höheren Anteil am Fahrgastaufkommen als im Stadtverkehr ein. An Schulbushaltestellen ergeben sich Besonderheiten aus den spezifischen Sicherheitsanforderungen für Kinder. Im Planerheft Schulwegsicherung [Schul10] sind Grundsätze für die Lage von Schulbushaltestellen sowohl in Wohnortnähe als auch an der Schule formuliert (Auszug):
  • Schulbushaltestellen sollen an wenig befahrenen Straßen oder abseits der Straßen liegen.
  • Auf dem Weg von und zu Schulbushaltestellen sind Querungen von stark befahrenen Straßen zu vermeiden.
  • Die Fahrer ankommender Fahrzeuge sollten eine ausreichende Sicht auf die Wartefläche haben. Wartende Fahrgäste sollten ebenfalls rechtzeitig die herankommenden Fahrzeuge erkennen können.
Weitere Planungsgrundsätze enthält der Leitfaden für den Schülerverkehr [FGSV12]. Ergänzend werden in der EAÖ [EAÖ03] bei ausreichender Wartefläche Busbuchten an Haltestellen vor Schulen empfohlen, weil diese den sicherheitsrelevanten Abstand wartender Schüler vom Fahrbahnrand vergrößern.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Zugangsstellen und -wege zum ÖPNV (Stand des Wissens: 01.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?409212
Literatur
[EAÖ03] Wörner, Wolfgang Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs - EAÖ, Ausgabe/Auflage 2003, FGSV-Verlag / Köln, 2003
[FGSV12] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (Hrsg.) Leitfaden für den Schülerverkehr, Köln, 2012
[KiTsa07] Kirchhoff, Peter, Tsakarestos, Antonios Planung des ÖPNV in ländlichen Räumen, Ausgabe/Auflage 1. Auflage, B.G. Teubner Verlag / Wiesbaden, 2007, ISBN/ISSN 978-3-8351-0227-9
[Schul10] Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Unfallforschung der Versicherer (Hrsg.) Planerheft Schulwegsicherheit, GWM, 2010, ISBN/ISSN ISSN 07243685

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?409024

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 04:17:32